München – Angesichts der Debatte über den Ankauf der umstrittenen Steuerdaten aus der Schweiz weist die Steuerberaterkammer München Betroffene auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hin. Wer bei einer Steuerhinterziehung unrichtige oder unvollständige Angaben beim Finanzamt komplett berichtige, erhalte Straffreiheit, wenn er die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachzahle, sagte der Präsident der Steuerberaterkammer München, Hartmut Schwab.
Sobald den Finanzbehörden die Steuerhinterziehung aber bekannt sei, nütze die Selbstanzeige nichts mehr. „Straffreiheit kann es dann nicht mehr geben“, betonte Schwab. Eine Selbstanzeige ist dem Experten zufolge grundsätzlich für alle Steuersünder möglich, unabhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer. „Steuersünder sind normalerweise Laien, die nicht abschätzen können, wann eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt. Schon die Formulierung der Selbstanzeige sollte ein Experte unterstützen“, sagte er. Dem Kammerpräsidenten zufolge führt eine Steuerhinterziehung in Höhe von bis zu 50 000 Euro in der Regel zu einer Geldstrafe. Bis zu einem hinterzogenen Betrag von einer Million Euro müssten Steuersünder mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
Autor: Welt Kompakt
Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.