In Kartellverfahren müssen Kronzeugen nicht mehr befürchten, Opfer ihrer eigenen Reue zu werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Es verweigerte im Fall des Kaffeeröster-Kartells Dritten die Akteneinsicht. Damit bleiben die Angaben der Kronzeugen auch in Zukunft vertraulich. Kronzeugen kommen nach der Insolvenzordnung bußgeldfrei davon, wenn sie verbotene Absprachen aufdecken. Das Kaffeeröster-Kartell hatte die Wettbewerbsbehörde aufgrund mehrerer Kronzeugenanträge in 2009 aufgedeckt und Geldbußen in Höhe von 160 Millionen Euro verhängt.
Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.