Jede vierte Klinik zahlt „Fangprämien“ für die Zuweisung von Patienten. Dies ergibt sich aus einer Ende Mai 2012 erschienen repräsentativen Studie der Universität Halle-Wittenberg, die diese im Auftrag des GKV-Spitzenverbands durchgeführt hat. Fast die Hälfte sogenannter nichtärztlicher Leistungserbringen wie Sanitätshäuser, Hörgeräte-Akustiker oder Orthopädie-Schuhmacher geben zu, Vorteile wie Geld, Kostenübernahme von Tagungen oder sonstige Sachleistungen erhalten zu haben. Mehr als die Hälfte der befragten Ärzte bezeichneten Zuweisungsprämien als „gängige Praxis“. Rund ein Fünftel gab an, das Verbot, sich an der Zuweisung von Patienten zu bereichern oder dafür Vorteile zu gewähren, nicht zu kennen.
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs ist es Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisungen von Versicherten sich ein Entgelt oder andere Vorteile versprechen oder gewähren zu lassen.
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