Gefängnisstrafe für Ex-Landwirtschaftsminister Funke

Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke ist wegen Untreue zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und einer Geldbuße von 10 000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg sprach ihn schuldig, weil er einem früheren Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) ohne Vorstandsbeschluss das Gehalt erhöht hatte. Funke war damals ehrenamtlicher Vorsteher des Verbandes. Von den Untreue-Vorwürfen wegen die Mitfinanzierung seiner Silberhochzeit durch den Verband im Jahr 2007 sprach ihn das Gericht frei. Der mitangeklagte Ex-Geschäftsführer des Wasserverbandes wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 20 000 Euro verurteilt.

Die Geschäftsleitung des OOWV nahm die Vorfälle unter der Ägide von Funke zum Anlass, ein Compliance-System einzuführen und Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt zum Ombudsmann zu berufen.

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