Fünf Fragen an: Rainer Buchert

Herr Buchert, Sie arbeiten als Ombudsmann in der Korruptionsbekämpfung für Firmen wie Volkswagen oder den Frankfurter Entsorger FES. Wann hat Sie zuletzt ein Hinweis auf einen Verdacht erreicht?
Das war am vergangenen Donnerstag. Es hat aber noch kein persönliches Gespräch stattgefunden, auf das ich großen Wert lege, um eine Aussage zur Glaubwürdigkeit des Hinweisgebers treffen zu können.

Wie oft bekommen Sie solche Hinweise?
Die erreichen mich regelmäßig. In den fünf Jahren, in denen ich Ombudsmann der Deutschen Bahn war, gingen insgesamt rund 400 Hinweise auf mögliche Korruptionsfälle ein. Sie kamen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern, die sich in bis zu 80 Prozent der Fälle an die Ombudsleute gewandt haben.

Welche Qualität haben die Tipps?
Erfahrungsgemäß ist an einem Drittel etwas dran. Damit meine ich, dass die Fälle strafrechtlich oder arbeits- rechtlich relevant sind und dem Unternehmen ein Schaden entstanden ist. Bei der Deutschen Bahn haben rund 130 Hinweise zu einem Strafverfahren geführt. Darüber hinaus finden sich Verstöße gegen interne Verhaltensrichtlinien. Fälle von Denunziantentum, also bewusste oder leichtfertige Falschinformation, habe ich als Ombudsmann bisher noch nicht erlebt.

Wie werden Hinweise an Sie herangetragen?
Volkswagen hat von vorneherein ein internationales System zur Meldung von Verdacht auf Korruption im Unternehmen aufgebaut. Wir bekommen Hinweise per E-Mail, telefonisch und per Post, und waren zu persönlichen Gesprächen schon mal im Ausland, wenn die Vorwürfe stichhaltig erschienen. Wichtig ist, dass wir den Hinweisgebern Anonymität gewähren und das Unternehmen von uns keinerlei Informationen über sie ohne deren Freigabe verlangen darf. In der Regel gebe ich den Sachverhalt weiter, nenne aber nicht die Namen der Hinweisgeber. Für sie ist dieser Schutz sehr wichtig, denn viele fürchten Nachteile bis hin zu Nötigung und Erpressung.

Sind Ombudsleute das Kernelement einer Korruptionsbekämpfung in Unternehmen?
Schon, aber es ist nicht damit getan, allein einen Vertrauensanwalt zu engagieren. Der ist nur ein Baustein – allerdings ein zentraler. Denn meine Erfahrung zeigt, dass Mitarbeiter Hinweissysteme mit geringerem Schutz der Anonymität erst gar nicht nutzen. Insofern halte ich ein Anti-Fraud-System ohne Ombudsleute für einen zahnlosen Tiger.

Die Fragen stellte Bert Fröndhoff.

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