Einführung eines Unternehmensstrafrechts?

Für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts will der Justizminister von NRW, Thomas Kutschaty (SPD), bei der anstehenden Justizministerkonferenz werben. Das Recht solle angemessene Strafen etwa bei Umwelt-, Korruptions- oder Steuerdelikten gewährleisten. Bislang ist es nur möglich, Einzelpersonen strafrechtlich zu belangen. Allerdings können bereits jetzt Unternehmen mit Geldbußen bis zu einer Million Euro belegt werden, wenn Aufsichtspflichten verletzt werden (§ 30 OWiG).

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