Das britische „Gesetz über Wirtschaftskriminalität und Unternehmenstransparenz“ – Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA)

Mit dem Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA) schafft Großbritannien ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Hervorzuheben ist der neue Straftatbestand: das Unterlassen von Betrugsprävention. Deutsche Unternehmen können auch betroffen sein – etwa über Tochtergesellschaften oder Vertragspartner mit UK-Bezug.


Parallelen zum deutschen Recht

Das ECCTA ähnelt deutschen Vorschriften wie §§ 30, 130 OWiG, die Unternehmen bei mangelhafter Aufsicht oder unzureichender Compliance zur Verantwortung ziehen.


Inkrafttreten und Zielgruppe

  • Inkrafttreten: 1. September 2025
  • Betroffene: Zunächst „large organisations“, definiert durch mindestens zwei dieser Kriterien:
    • Umsatz > 36 Mio. Pfund
    • Bilanzsumme > 18 Mio. Pfund
    • 250 Beschäftigte

Auch kleinere Unternehmen oder Einzelpersonen können betroffen sein, wenn sie für oder im Namen eines großen Unternehmens handeln.


Bedeutung für deutsche Unternehmen

Ein UK-Bezug genügt, um in den Anwendungsbereich zu fallen. Das betrifft z. B. Fälle, bei denen:

  • eine relevante Tat in UK begangen wird oder
  • sich eine aus dem Ausland gesteuerte Tat gegen Opfer in UK richtet.

Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Verbindungen nach UK müssen also ebenfalls mit Sanktionen rechnen.


Neuer Straftatbestand: „Failure to Prevent Fraud“

a) Umfang der Regelung

Unternehmen haften, wenn verbundene Personen (z. B. Angestellte, Vertreter, Dienstleister) Betrug oder ähnliche Straftaten begehen – ohne ausreichende Prävention.

b) Definition „Betrugsstraftat“

Der Begriff umfasst mehr als nur klassischen Betrug (§ 263 StGB):

  • Veruntreuung
  • Unterschlagung
  • Falsche Buchführung
  • Geldwäsche
  • Beihilfe und Anstiftung

c) Erweiterter Personenkreis

Durch den neuen „Senior Manager Test“ wird Haftung auch für Fehlverhalten von Führungskräften mit operativer Entscheidungsbefugnis möglich – nicht nur für die Unternehmensspitze.


Rechtsfolgen bei Verstößen

Bei Verstößen drohen:

  • Unbegrenzte Geldstrafen
  • Abschöpfung von Erträgen
  • Image- und Reputationsschäden

Enthaftung durch Compliance

Unternehmen können sich nur durch aktive Betrugsprävention exkulpieren. Voraussetzung: Nachweis angemessener und risikobasierter Maßnahmen.

Sechs zentrale Prinzipien laut UK-Guidance:

  1. Engagement der Unternehmensleitung
  2. Kommunikation & Schulung
  3. Risikoanalyse
  4. Risikobasierte Präventionsmaßnahmen
  5. Due Diligence bei Dritten
  6. Fortlaufende Überwachung & Anpassung

Handlungsempfehlungen für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen mit UK-Bezug sollten sofort prüfen, ob sie betroffen sind. Frühzeitige Anpassungen von Compliance-Strukturen, Verträgen und Schulungen sind entscheidend, um Risiken zu minimieren und rechtlich wie reputativ geschützt zu sein.

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