Betrug durch „Love Scam“ – BayObLG bestätigt Strafbarkeit
Einleitung
Beim sogenannten „Love Scam“ täuschen Täter in Online-Dating-Plattformen oder sozialen Netzwerken eine erfundene Identität, eine Beziehung und einen finanziellen Notfall vor. Sobald das Opfer Geld überwiesen hat, bricht der Täter den Kontakt ab und ist nicht mehr greifbar. Das BayObLG (Beschl. v. 4.4.2024 – 203 StRR 104/24) bestätigt: Dieses Verhalten erfüllt eindeutig den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB).
Kernpunkte des Beschlusses
- Love Scam = Betrug: Täuschung über Identität, Lebensgeschichte, Vertrauen und Geldbedarf führt zur Vermögensverfügung und damit zum Schaden.
- Auch eine „freiwillige“ Zuwendung bleibt Betrug, wenn sie durch Täuschung erschlichen wurde.
- Geldwäsche: Überweisungen von Betrugserlösen können den Tatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) erfüllen.
- Einziehung: Auch im subjektiven Verfahren ist eine Einziehungsentscheidung möglich, ohne ein gesondertes Verfahren.
Love Scam: typische Vorgehensweise
Beim „Love Scam“ werden Opfer durch intensive Online-Kommunikation emotional gebunden. Täter nutzen:
- Fake-Profile und falsche Fotos
- Vortäuschen von Schicksalsschlägen und finanziellen Notsituationen
- Forderung von Geldtransfers über Dritte
- Abbruch des Kontakts unmittelbar nach der Zahlung
Dieses Vorgehen begründet nach ständiger Rechtsprechung einen Betrug.
Strafrechtliche Einordnung
Betrug nach § 263 StGB
Auch wenn das Opfer sich der Vermögenseinbuße bewusst ist, liegt Betrug vor, wenn es über den Zweck der Zahlung getäuscht wurde. Das schützt Betroffene auch vor sogenannten „bewussten Vermögensopfern“, die in Wahrheit durch Täuschung motiviert wurden.
Geldwäsche nach § 261 StGB
Nutzt ein Täter oder eine Mittäterin Bankkonten, um die Zahlungen der Opfer weiterzuleiten oder zu verschleiern, kann das als Geldwäsche strafbar sein. Bereits das Zurverfügungstellen eines Kontos („Umschlagsplatz“) kann den Tatbestand erfüllen.
Einziehung
Selbst wenn Angeklagte im Hauptverfahren freigesprochen werden, kann eine Einziehung des aus den Taten stammenden Geldes angeordnet werden. Ein gesondertes Einziehungsverfahren ist nicht erforderlich.
Bedeutung für Opfer und Beschuldigte
Für Opfer: Die Entscheidung macht deutlich, dass auch bei scheinbar „freiwilligen“ Zahlungen strafrechtlicher Schutz besteht.
Für Beschuldigte: Wer sein Konto für Love-Scam-Zahlungen zur Verfügung stellt, muss mit Ermittlungen wegen Betrugs und Geldwäsche rechnen – auch bei Leichtfertigkeit.
FAQ zum Love Scam
Was ist Love Scam?
Eine Betrugsmasche über Online-Dating, bei der Täter Liebe und Vertrauen vortäuschen, um Geld zu erschleichen.
Ist eine „freiwillige“ Überweisung trotzdem Betrug?
Ja. Auch wenn das Opfer weiß, dass es Geld gibt, bleibt Betrug gegeben, wenn der Zweck erschlichen wurde.
Welche Straftaten kommen neben Betrug in Betracht?
Oft auch Geldwäsche durch Verschleierung der Zahlungsströme.
Können Gerichte Gelder auch ohne Verurteilung einziehen?
Ja. Auch bei Freispruch kann eine Einziehungsentscheidung zulässig sein.
Kontaktieren Sie uns – Ihre Fachanwälte und Anwälte für Strafrecht in Frankfurt am Main und bundesweit
- Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
- Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
- Dr. Sven Henseler, Diplom-Finanzwirt (FH)
- Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Of Counsel
- Frank Wehrheim, Steuerberater & ehem. Steuerfahnder
Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.
📞 Telefon: 069 710 33 330
✉️ E-Mail: kanzlei@dr-buchert.de
Mehr dazu: Steuerstrafrecht | Strafverteidigung | Wirtschaftsstrafrecht | Anwälte
Benötigen Sie eine Rechtsberatung?
                        Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bundesweit und vor allen Gerichten. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kompetenz in Sachen Strafverteidigung.
                    
