Medizinwirtschaftsstrafrecht

Medizinwirtschaftsstrafrecht: Abrechnungsbetrug, Vertragsarztuntreue & Korruption

Das Medizinwirtschaftsstrafrecht liegt an der Schnittstelle von Medizinrecht, Strafrecht und Gesundheitsökonomie. Es adressiert wirtschaftsbezogene Delikte im Gesundheitswesen – von Abrechnungsbetrug über Vertragsarztuntreue bis zu Korruption.
Wir verteidigen und beraten Ärztinnen/Ärzte, MVZ, Kliniken und Gesundheitsunternehmen bundesweit aus Frankfurt.

Schnelleinstieg:

A. Grundlagen

Technologischer Fortschritt, Kostendruck und komplexe Versorgungsstrukturen erhöhen das Risiko wirtschaftskrimineller Fälle im Gesundheitswesen. Für Leistungserbringer bedeutet das: präventiv aufstellen, sauber delegieren, korrekt abrechnen – und im Ernstfall forensisch stark verteidigt werden.
Mehr Hintergründe: Medizinstrafrecht (Glossar).

B. Abrechnungsbetrug

Ob privatärztliche Direktabrechnung oder vertragsärztliche Sammelerklärung: Leistungsnachweis, Delegation und Dokumentation sind entscheidend. Unzutreffende Angaben, pauschale Generaldelegationen oder abrechnungsrelevante Formfehler bergen Strafbarkeitsrisiken.
Vertiefung & Verteidigungsansätze: Wirtschaftsstrafrecht (Praxisbereich).

C. Vertragsarztuntreue

Die Untreue (§ 266 StGB) wird diskutiert, wenn Ärztinnen/Ärzte durch ihre Stellung Vermögensinteressen (z. B. der GKV) pflichtwidrig beeinträchtigen. Streitentscheidend sind Vermögensbetreuungspflicht und der konkrete Beurteilungsspielraum des Vertragsarztes.
Praxiswissen zur Unternehmensseite: Unternehmenssanktionierung, §§ 30/130 OWiG.

D. Korruption im Gesundheitswesen

Seit 2016 regeln §§ 299a/b StGB die Bestechlichkeit/Bestechung im Gesundheitswesen. Relevante Konstellationen: geldwerte Vorteile für Verordnungen, Scheinvergütungen, Einladungen bei Gegenleistung.
Grundlagenbegriff: Korruption (Glossar) • Compliance-Praxis: Ombudspersonen.

E. Ausblick

Medizinwirtschaftsstrafrecht bleibt dynamisch: Demografie, Technik und Regulatorik (HinSchG, DSGVO, Vergütungssysteme) treiben neue Fälle. Wir kombinieren Strafverteidigung, Internal Investigations und Compliance-Beratung – mit belastbaren Prozessen und diskreter Kommunikation.

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FAQ

Was umfasst das Medizinwirtschaftsstrafrecht?
Delikte mit Wirtschaftsbezug im Gesundheitswesen: Abrechnungsbetrug, Untreue, Korruption (§§ 299a/b StGB), daneben Begleitdelikte (Urkunden-/Computerbetrug, § 266a StGB etc.).
Weiterlesen: Medizinstrafrecht

Wann liegt strafbarer Abrechnungsbetrug vor?
Wenn abrechnungsrelevante Tatsachen falsch dargestellt werden (z. B. „persönliche Leistung“ ohne zulässige Delegation) oder Leistungen nicht/anders erbracht wurden.
Praxisbereich: Wirtschaftsstrafrecht

Untreue bei Vertragsärztinnen/-ärzten – wovon hängt das ab?
Von einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht und pflichtwidrigem Umgang mit fremdem Vermögen – in der Praxis stark einzelfallabhängig.
Unternehmensperspektive: §§ 30/130 OWiG

Was gilt bei § 299a/b StGB?
Erfasst sind Unrechtsvereinbarungen (Vorteil ↔ unlautere Bevorzugung). Wichtig ist Compliance-Dokumentation und Beratung.
Grundlagen: Korruption • Meldesysteme: Ombudspersonen

Wie unterstützt ihr in Ermittlungsverfahren?
Frühe Einbindung, Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie, Krisen-PR und Schutz sensibler Informationen.
Ablauf: Strafverteidigung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei Buchert Jacob Peter arbeitet seit über 25 Jahren in Frankfurt am Main mit erfahrenen Anwälten in der
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