Ombudspersonen und Vertrauensanwälte
Ombudspersonen: Ihr Partner für effektive Hinweisgebersysteme und Compliance
Mit über 70 Mandaten als Ombudsmann und Ombudsfrau gehören wir zu den größten Anbietern dieser Dienstleistungen in Deutschland. Unser umfangreiches Fachwissen, das sich über mehr als 25 Jahre erstreckt, kommt unseren Mandanten zugute. Anwaltliche Ombudspersonen sind seit zwei Jahrzehnten bewährte Systeme innerhalb professioneller Compliance-Strukturen und haben sich als Herzstück für Unternehmen etabliert, die ein effektives Hinweisgebersystem implementieren möchten.
Die Relevanz von Hinweisgebersystemen
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Jahr 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, effektive Hinweisgebersysteme einzurichten. Diese Systeme bieten Mitarbeitenden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, vertraulich Verdachtsmomente auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder sonstiges Fehlverhalten zu melden.
Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert und Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob vertreten in dieser Funktion rund 70 Konzerne, mittelständische Unternehmen und andere Organisationen. Sie fungieren als interne Meldestellen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie als Beschwerdestellen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Vertrauen und Vertraulichkeit durch anwaltliche Ombudspersonen
Die zentrale Aufgabe unserer anwaltlichen Ombudspersonen ist es, als vertrauenswürdige Ansprechpartner für Mitarbeitende zu fungieren. Unsere Ombudspersonen unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht und besitzen ein Zeugnisverweigerungsrecht, was einen hohen Schutz der Identität der Hinweisgeber gewährleistet. Damit bieten sie ein höheres Schutzniveau als unternehmenseigene Meldestellen.
Unsere Dienstleistungen
Neben den klassischen Ombudsmann- und Ombudsfrau-Dienstleistungen bieten wir auch einen elektronischen Meldekanal in über 20 Sprachen an. Unser innovatives, hybrides vollelektronisches Meldeportal WhistProtect® ermöglicht die einfache und sichere Einreichung von Hinweisen.
Darüber hinaus bieten wir umfassende Beratungsleistungen an, um sicherzustellen, dass die Compliance– und Hinweisgebersysteme unserer Mandanten den rechtlichen Anforderungen entsprechen und effektiv implementiert werden.
Ombudspersonen: Ihr Partner für effektive Hinweisgebersysteme und Compliance
FAQ – Häufige Fragen
Was macht eine anwaltliche Ombudsperson?
Eine anwaltliche Ombudsperson ist eine vertrauliche Anlaufstelle für Hinweise zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Regelverstößen und ergänzt ein wirksames Compliance-System.
Für wen sind Hinweisgebersysteme Pflicht?
Seit 2023 sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten; ein strukturiertes System ist Teil moderner Compliance.
Warum eine anwaltliche statt einer rein internen Meldestelle?
Anwaltliche Ombudspersonen bieten besondere Vertraulichkeit, professionelles Fallmanagement und niedrigere Hemmschwellen – zentrale Bausteine einer tragfähigen Compliance-Architektur.
Welche Leistungen bieten Sie zusätzlich?
Neben persönlicher Annahme von Hinweisen unterstützen wir bei Implementierung, Optimierung und Auditierung von Prozessen im Umfeld von Compliance.
Wie integrieren sich Ombudspersonen in bestehende Strukturen?
Ombudspersonen wirken präventiv und repressiv im Zusammenspiel mit Richtlinien, Schulungen, Hinweiskanälen und internen Kontrollen als Teil eines ganzheitlichen Compliance-Management-Systems.
Unterstützen Sie bei Ermittlungsbehördenkontakt?
Ja. Wir koordinieren die Kommunikation mit Behörden und flankieren interne Maßnahmen im Rahmen einer defensiven Compliance-Strategie.
Wer hilft mir bei akuten Verdachtsfällen?
Bei akuten Situationen empfiehlt sich die sofortige Einbindung spezialisierter Strafverteidigung, um Risiken zu begrenzen und rechtssicher vorzugehen.
Fazit
Die Rolle der Ombudspersonen in der Compliance ist von entscheidender Bedeutung. Unternehmen, die auf erfahrene anwaltliche Ombudspersonen setzen, profitieren nicht nur von deren Fachwissen, sondern stellen auch sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen genügen und ein vertrauensvolles Umfeld für Hinweisgeber schaffen.
Für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen und wie wir Ihnen bei der Implementierung eines effektiven Hinweisgebersystems helfen können, besuchen Sie unsere Ombudspersonen-Webseite:
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten in Frankfurt am Main auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.