Die Schuld des Täters ist die Voraussetzung für seine Strafbarkeit.

Sie besteht aus zwei Elementen: Zum einen behandelt sie die Frage, ob dem Täter die Tat vorgeworfen werden kann (sog. Strafbegründungsschuld). Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Täter schuldunfähig im Sinne der §§ 19, 20 StGB ist (siehe Schuldunfähigkeit) oder Entschuldigungsgründe (z.B. § 35 StGB) bzw. Schuldausschließungsgründe (z.B. § 17 StGB) eingreifen.

Zum anderen bildet die Schuld gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 StGB die Grundlage für die Strafzumessung, d.h. den Maßstab für die zu verhängende Strafe und die Strafhöhe (sog. Strafzumessungsschuld).

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