Sabotage ist die absichtliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit politischer, militärischer oder wirtschaftlicher Einrichtungen durch Widerstand, Störung des Arbeitsablaufs, Zerstörung oder Beschädigung von Anlagen, Maschinen oder Ähnlichem.

§ 87 StGB stellt die Agententätigkeit zu Sabotagezwecken unter Strafe. Nach § 88 StGB wird die verfassungsfeindliche Sabotage bestraft und § 109e StGB ahndet Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln.

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