Ein Irrtum im Sinne des § 263 StGB (siehe Betrug) ist die falsche Vorstellung von der Realität, d.h. es muss ein Widerspruch zwischen der Vorstellung des Getäuschten und der Wirklichkeit vorliegen. Ein Irrtum wird durch eine Täuschungshandlung verursacht. Eine Täuschung ist das Vorspiegeln falscher oder die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Zweifel des Getäuschten an der Wahrheit der Tatsache schließen einen Irrtum nicht aus. Es ist vielmehr ausreichend, dass der Getäuschte die Möglichkeit der Wahrheit für wahrscheinlicher hält als die Unwahrheit.

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