Irrtum

Irrtum

Ein Irrtum im Sinne des § 263 StGB (siehe Betrug) ist die falsche Vorstellung von der Realität, d.h. es muss ein Widerspruch zwischen der Vorstellung des Getäuschten und der Wirklichkeit vorliegen. Ein Irrtum wird durch eine Täuschungshandlung verursacht. Eine Täuschung ist das Vorspiegeln falscher oder die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Zweifel des Getäuschten an der Wahrheit der Tatsache schließen einen Irrtum nicht aus. Es ist vielmehr ausreichend, dass der Getäuschte die Möglichkeit der Wahrheit für wahrscheinlicher hält als die Unwahrheit.

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Rechtsanwalt Frank M. Peter, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob, Fachanwältin für Strafrecht
Als Of Counsel: Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Als Kooperationspartner: Steuerberater und ehemaliger Steuerfahnder Frank Wehrheim

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