Dr. Rainer Buchert – Der Hinweisnehmer

Zum 1. September 2009 hat die Bremer Landesbank ein Hinweisgebersystem eingeführt, das der Bekämpfung krimineller oder illegaler Handlungen dient. Im Mittelpunkt steht Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert als offizieller Ombudsmann.

Wenn von Tätern und Opfern die Rede ist, geht es meist um Kriminalität. Ein Metier, in dem sich Dr. Rainer Buchert bestens auskennt. Schließlich hat er sich sein Leben lang für Recht und Ordnung eingesetzt. Nach seiner Promotion war er 13 Jahre in verschiedenen leitenden Funktionen für das Bundeskriminalamt in Wiesbaden tätig und wurde danach Landeskriminaldirektor in Sachsen-Anhalt. Anschließend arbeitete er sechs Jahre als Polizeipräsident von Stadt und Kreis Offenbach.

Eine so von Rechtschaffenheit geprägte Vita impliziert natürlich Werte wie Kompetenz, Erfahrung und Vertrauen. Gute Voraussetzungen für die Karriere nach der Karriere. Seit Ende der 90er-Jahre arbeitet er als freier Rechtsanwalt in Frankfurt am Main und berät Unternehmen im Bereich der Wirtschaftskriminalität und zu sicherheitsrelevanten Themen. Schnell entwickelte sich daraus eine neue Funktion: der Ombudsmann.

Sein erstes Mandat übernahm Buchert im Jahr 2000 bei der Deutschen Bahn. Seither hat sich der Ombudsmann in der Wirtschaft immer mehr durchgesetzt. Buchert gilt als Mann der ersten Stunde und ist inzwischen für zahlreiche Unternehmen aktiv – darunter Volkswagen, Lufthansa, Bertelsmann und die NORD/LB. „Mittlerweile erkennen Banken, dass ein Hinweisgebersystem ein wichtiges Präventivinstrument ist“, sagt Buchert.

Mitarbeitern der Bank und Externen, die einen begründeten Verdacht auf kriminelle oder illegale Handlungen in ihrem Berufsalltag haben, steht er bereits seit September 2009 als Vertrauensperson zur Verfügung. Nach der ersten Kontaktaufnahme – meist per Telefon oder E-Mail – sucht Buchert gerne das persönliche Gespräch: „Das schafft Vertrauen und ermöglicht die oft notwendige Beratung des Hinweisgebers.“ Sofern dieser einverstanden ist, wird Buchert im Anschluss die Bremer Landesbank über den Sachverhalt informieren. Die Identität des Hinweisgebers wird dabei nicht preisgegeben: „Hinweisgeber brauchen Schutz und Vertrauen“, erklärt Buchert. „Als externer Rechtsanwalt habe ich eine berufliche Verschwiegenheitspflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht.“

Die Sorge, dass unter dem Hinweisgebersystem die Vertrauenskultur in der Bremer Landesbank leiden könnte, hat Buchert nicht. Mehr als 500 Fälle habe er bisher in den von ihm betreuten Unternehmen bearbeitet. „Kein einziger davon war denunziatorischer Natur.“ Und er ergänzt: „Ich bin keine Beschwerdestelle, sondern werde kontaktiert, wenn es zum Beispiel um Korruption geht.“ Ein Delikt, das nicht der klassischen Täter-Opfer-Struktur entspricht. „Wir haben dann zwei Täter – einen Geber und einen Nehmer“, erklärt Buchert. „Da es kein persönliches Opfer gibt, ist es für ein Unternehmen sehr schwer, frühzeitig auf solche Handlungen aufmerksam zu werden.“ Das Hinweisgebersystem erleichtere dies. So bleibt Buchert den Tätern weiterhin auf der Spur.

Autoren: cw/cd

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