Ein strafrechtlicher Vorwurf bedeutet für den Betroffenen in der Regel eine schwere Belastung, erst recht wenn er mit Verhaftung, Durchsuchung oder einer Beschlagnahme verbunden ist. In dieser Situation empfiehlt es sich grundsätzlich zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und frühzeitig einen erfahrenen, auf Strafrecht spezialisierten Anwalt als Verteidiger zu beauftragen.
Im Geschäftsleben und Wirtschaftsverkehr wird präventive Beratung angesichts zunehmender Verschärfung und Erweiterung wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Normen immer wichtiger. Strafrechtliche Risiken können so ausgeschlossen und Fallstricke vermieden werden.
Durch die Spezialisierung unserer Anwaltskanzlei auf Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht / Steuerstrafrecht) profitieren unsere Mandanten von der langjährigen Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Strafgerichten insbesondere in folgenden Gebieten.
Wir beraten und vertreten private Mandanten und Unternehmen bundesweit und vor allen Gerichten.
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