Wir sind eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinstrafrechts tätig sind. Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mediziner, Apotheker und andere Personen in diesem Berufsumfeld haben oft existenzielle Folgen. Jede Verurteilung eines Arztes kann z. B. den Entzug der Approbation zur Folge haben.
Verfahren wegen

  • Korruption
  • Abrechnungsbetrugs
  • fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
  • unterlassener Hilfeleistung
  • Urkundenfälschung bei Krankenakten
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz
sind typische Situationen, in denen Ärzte und Mediziner sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Problemstellungen konfrontiert sein können. 

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Aufgrund unserer Erfahrung sind wir mit dem Arbeitsalltag unserer Mandanten vertraut. Wir beraten kompetent und diskret. Bei der Verteidigung ist es unser vorrangiges Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung und damit oft einhergehende Rufschädigungen zu vermeiden. Aufgrund unseres Netzwerks mit Chefärzten, Abrechnungsspezialisten, einem früheren Klinik-Verwaltungsdirektor und Fachkollegen können wir auch komplizierten Fallgestaltungen gerecht werden. Dabei ist unser Blick stets auf die Gesamtproblematik gerichtet. Neben dem strafrechtlichen Komplex sind regelmäßig arbeitsrechtliche Fragestellungen, haftungsrechtliche Gesichtspunkte und mögliche Schadensersatzansprüche zu beachten. Hierzu stehen bei Bedarf ergänzend Fachanwälte aus unserer Bürogemeinschaft zur Verfügung.

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