Steuerstrafverfahren stellen für Privatpersonen aber auch Unternehmen oft eine existentielle Bedrohung dar. Dies betrifft nicht nur die finanzielle Seite, sondern auch den Arbeitsplatz, die Reputation und bei Privatpersonen die persönliche Freiheit.
Der Beratungs- und Verteidigungsbedarf im Steuerfrafrecht reicht von einer präventiven Beratung und Abklärung durch einen Anwalt, zwecks Vermeidung einer „öffentlichen“ Durchsuchung und Lösungsfindung in einem Ermittlungsverfahren (Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung – Anklage) bis hin zur Verteidigung vor dem Amts- und Landgericht. Was die Kanzlei Buchert Jacob Partner abhebt von anderen Rechtsanwaltskanzleien, ist neben der formellen Kenntnis der speziellen Rechtsmaterie des Strafrechts und Steuerrechts als Steuerstrafrecht, auch die jahrzehntelange, praktische Erfahrung vor den Amts- und Landgerichten deutschlandweit und damit der Praxis.
Zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie unverbindlich unser Team aus erfahrenen Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht mit langjähriger Expertise im Steuerstrafrecht.
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Das erfahrene Team aus Rechtsanwälten und Spezialisten unserer Kanzlei in Frankfurt ist auf Steuerstrafrecht in sämtlichen Verfahrensstadien spezialisiert. Damit ist insbesondere die präventive Beratung für Privatpersonen und Unternehmen, die Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren gegenüber der Steuerfahndung (Steufa), der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra), dem Zoll, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vor dem Amtsgericht und Landgericht gemeint. Wir kennen Verfahrensabläufe, Arbeitsweisen von Finanz- und Strafverfolgungsbehörden und die Praxis vor den Amts- und Landgerichten (Wirtschaftsstrafkammern).
Das oberste Ziel ist immer die Vermeidung einer öffentlichen Klage (Anklage) und einer öffentlichen Hauptverhandlung. Lässt eine Anklage sich nicht mehr vermeiden oder ist bereits erhoben, muss in einem gerichtlichen Verfahren, d.h. in einer Hauptverhandlung der Strafverteidiger nicht nur die Gesetzeslage und Rechtsprechung (Fachwissen) kennen, sondern benötigt detaillierte Kenntnisse des Strafprozessrechts (StPO)und wie ein Fall von den Gerichten und Staatsanwaltschaften behandelt wird. Unser Team besteht aus erfahrenen Strafverteidigern mit der forensischen/praktischen Erfahrung von hunderten von Hauptverhandlungstagen vor den Amts- und Landgerichten.
In folgenden Fällen beraten wir Sie als unseren Mandanten:
Diese Ansprüche an verfahrenstechnisches Wissen und Kompetenzen im Steuerstrafrecht vereint unser Team aus 4 Spezialisten für Steuerstrafrecht und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
Dies bedeuten unter anderem folgende Zusatzqualifikationen:
Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit über 20 Jahren in Frankfurt und Darmstadt mit erfahrenen Anwälten in der Strafverteidigung. Neben der rechtlichen Vertretung im Steuerstrafrecht, vertritt die Kanzlei Mandanten in
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