Verkehrsrecht umfasst Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Bei Ordnungswidrigkeiten droht eine Geldbuße und ggf. ein Fahrverbot und eine Eintragung in das Verkehrszentralregister. Dagegen werden Verkehrsstraftaten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Außerdem kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland entfällt etwa ein Viertel aller Verurteilungen auf Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere auf…

  • Unfallflucht
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung

Wenn Sie einer solchen Straftaten beschuldigt werden, bedeutet neben drohender Freiheitsstrafe vor allem der Verlust der Fahrerlaubnis ein oft schwerwiegender Einschnitt. Außerdem haben Eintragungen einer Verurteilung im Bundeszentralregister zur Folge, dass diese im amtlichen Führungszeugnis enthalten ist. Dies kann unter Umständen zu erheblichen beruflichen Nachteilen führen.

Wir beraten Sie sowohl in Verfahren bei Verwaltungsbehörden als auch in gerichtlichen Verfahren. Neben dem Ausschöpfen aller Verteidigungsmöglichkeiten ist unser Blick auch auf etwaige zivilrechtliche oder arbeitsrechtliche Folgen gerichtet, die es gesamtstrategisch zu berücksichtigen gilt. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn Personen geschädigt oder gar getötet worden sind oder schwerer Sachschaden verursacht worden ist. Bei allen Verkehrsdelikten nicht schwerwiegender Art ist es unser Bestreben, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, was überwiegend auch gelingt.

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