Aufbau von Compliance-Strukturen / Hinweisgebersysteme

Spätestens seit der Begriff „Compliance“ im Corporate Governance Kodex definiert worden ist, besteht für Verantwortliche von Unternehmen eine Handlungsverpflichtung zur Schaffung hinreichender Strukturen, um wirtschaftskriminelle Handlungen zu unterbinden. Wer dies unterlässt oder gesetzlichen Aufsichtspflichten nicht nachkommt muss mit persönlicher Haftung, Regressansprüchen und Gewinnabschöpfung rechnen, wenn es zu strafbaren Handlungen kommt.

Wir haben Erfahrung im Aufbau und der Umsetzung von Compliance-Strukturen in großen und mittelständischen Unternehmen einschließlich öffentlich-rechtlicher Strukturen. Gemeinsam mit dem Mandanten evaluieren wir den Bedarf, um zu einer maßgeschneiderten Lösung für das Unternehmen zu gelangen. Dabei können wir regelmäßig mit dem Vorurteil aufräumen, dass Compliance-Systeme zu teuer und zu bürokratisch sind. Denn niemand braucht unbedingt eine optimale Lösung – sie muss vielmehr „state oft the art“ sein und nachhaltig gelebt werden.
Dies gilt auch für ein Hinweisgeber-System, das internet-basiert installiert oder aus einer externen Ombudsperson bestehen kann. Beides ist ggf. kombinierbar. Wir sehen unsere Aufgabe darin, auch hier eine jeweils individuelle fachgerechte und kostengünstige Lösung für unsere Mandanten zu finden.

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