Strafbefehl und Strafbefehlverfahren

Der Strafbefehl und das Strafbefehlsverfahren

Das Strafbefehlsverfahren (§§ 407 ff StPO) ist ein vereinfachtes Verfahren, in welchem Fälle leichterer Kriminalität geahndet werden. Anders als im normalen Strafverfahren (siehe Strafverfahren) wird hier keine mündliche Hauptverhandlung durchgeführt, sondern es wird nach Aktenlage entschieden. Dessen Sinn und Zweck ist die Entlastung von Staatsanwaltschaft und Gericht. Zulässig ist ein Strafbefehlsverfahren gemäß § 407 Abs. 1 S. 1 StPO bei Vergehen (siehe Vergehen) gemäß § 12 Abs. 2 StGB, für die der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Als zulässige Rechtfolgen allein oder nebeneinander sieht § 407 Abs. 2 S. 1 StPO vor:

Hat der Beschuldigte (siehe Beschuldigter) einen Verteidiger (siehe Verteidiger), kann gemäß § 407 Abs. 2 S. 2 StPO eine Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe) bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Eingeleitet wird das Strafbefehlsverfahren durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft. Bejaht der Richter den hinreichenden Tatverdacht und stehen dem Erlass eines Strafbefehls keine Bedenken entgegen, erlässt er gemäß § 408 Abs. 3 S. 1 StPO den Strafbefehl.

Der Angeklagte hat nun die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Gebrauch, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht damit gemäß § 410 StPO einem Urteil (siehe Urteil) gleich. Wird jedoch durch den Angeklagten Einspruch erhoben, wird eine mündliche Hauptverhandlung durchgeführt. Diese endet mit einem Urteil, das gemäß § 411 Abs. 4 StPO jedoch nicht an den vorherigen Strafbefehl gebunden ist. Der Einspruch kann allerdings nach § 411 Abs. 3 StPO bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden.

FAQ zum Strafbefehlsverfahren – Einspruch, Fristen, Folgen

Was ist ein Strafbefehl nach §§ 407 ff. StPO?
Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung in Fällen von Vergehen. Das Gericht entscheidet nach Aktenlage und setzt Rechtsfolgen wie Geldstrafe, Fahrverbot, Einziehung/Verfall oder (bei Verteidiger) Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr auf Bewährung fest.

Welche Frist gilt für den Einspruch gegen den Strafbefehl?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss beim Gericht eingehen – schriftlich, per Fax oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Verspätung macht den Strafbefehl rechtskräftig.

Muss ich immer Einspruch einlegen?
Nicht zwingend. Ein Einspruch lohnt sich, wenn Tatvorwurf, Rechtsfolgen (z. B. Tagessatzhöhe/Anzahl, Fahrverbot, Einziehung) oder Tatsachenbasis angreifbar sind. Lassen Sie vorab Akte prüfen und die Prozesschance bewerten.

Kann ich den Einspruch beschränken (z. B. nur auf die Strafe)?
Ja. Nach § 410 Abs. 2 StPO kann der Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden (z. B. nur Höhe der Geldstrafe, Fahrverbot), wenn der Schuldspruch akzeptiert wird.

Was passiert nach dem Einspruch?
Es kommt zur Hauptverhandlung. Wichtig: Das Gericht ist nicht an den Strafbefehl gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO) – es kann milder, aber auch strenger entscheiden. Eine Rücknahme des Einspruchs ist bis zur Urteilsverkündung möglich (§ 411 Abs. 3 StPO).

Welche Strafen sind im Strafbefehlsverfahren zulässig?
Vor allem Geldstrafe. Außerdem u. a. Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung/Verfall, Geldbuße gegen juristische Personen sowie – bei VerteidigerFreiheitsstrafe bis 1 Jahr auf Bewährung.

Steht ein rechtskräftiger Strafbefehl einem Urteil gleich?
Ja. Nach § 410 StPO entspricht der rechtskräftige Strafbefehl einem Urteil – mit Eintragung im Bundeszentralregister (BZR) wie bei einer regulären Verurteilung.

Wie hoch ist eine Geldstrafe – und was bedeuten Tagessätze?
Die Geldstrafe besteht aus Tagessätzen (Anzahl × Höhe). Die Anzahl spiegelt das Tatgewicht, die Höhe das Nettoeinkommen. Wichtig für Vorstrafen-Folgen: Ab 90 Tagessätzen gilt eine Verurteilung regelmäßig als vorstrafenrelevant.

Gibt es ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis per Strafbefehl?
Ja. Fahrverbot ist häufig; Entziehung der Fahrerlaubnis ist ebenfalls möglich und besonders eingriffsintensiv (Neuerteilung erst nach Sperrfrist).

Kann ich durch Zahlung die Sache „erledigen“?
Die bloße Zahlung ersetzt nicht den Einspruch. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich – mit allen Folgen (BZR-Eintrag, Nebenfolgen).

Strategietipp:
Vor der Entscheidung über den Einspruch immer Akteneinsicht nehmen, Risiko einer Verböserung abwägen, Beweisanträge/Einlassung planen und – falls sinnvoll – Einspruchsbeschränkung oder Verständigung prüfen.

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