Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Eingriffsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Köln. Daneben Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht. Individualverteidigung und präventive Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen, einschließlich Compliance. Begleitung und Durchführung interner Untersuchungen (Internal Investigations). Compliance-Schulungen für private Unternehmen und Behörden. Begutachtung von Compliance-Systemen und Aufklärungsmaßnahmen, insbesondere in Fällen des sog. Unternehmensstrafrechts. Verteidigung von Polizeibeamten.

Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Speyer. Im Anschluss wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Herrn Prof. Dr. Volker Erb, Universität Mainz. Promotion über die Befragung von Mitarbeitern bei unternehmensinternen Untersuchungen. Anschließend Staatsanwalt bei der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen in Stuttgart und später Richter in einer Wirtschaftsstrafkammer (zugleich Datenschutzkammer) am Landgericht Stuttgart sowie Pressesprecher ebenda. Regelmäßiger Referent bei Tagungen und justizinternen Fortbildungen zu den Themen Compliance, Internal Investigations und Datenschutz, unter anderem an der Deutschen Richterakademie. Seit August 2020 Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Daneben auf Grundlage von § 138 Abs. 1 StPO als Wahlverteidiger tätig. Seit Oktober 2020 Of Counsel der Kanzlei Dr. Buchert & Partner.

Arbeitsschwerpunkte

  • Strafverteidigung als Hochschullehrer (§ 138 Abs. 1 StPO)
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Unternehmensstrafrecht
  • Compliance & Internal Investigations
  • Datenschutzstrafrecht
  • Zeugenbeistand im Strafverfahren und bei internen Untersuchungen
  • Verteidigung von Polizeibeamten

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV)
  • Deutscher Hochschullehrerbund

Letzte Veröffentlichungen

  • Rezension von Maximilian Kohlhof, Die Legitimation einer originären Verbandsstrafe, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) 2020, S. 375-376.
  • DSGVO-Auskunftsansprüche contra Hinweisgeberschutz, zugl. Besprechung von LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.12.2018, 17 Sa 11/18, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) 2019, S. 375-376 (gemeinsam mit RA Dr. Rainer Buchert).
  • Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – auch ein Schutz für Whistleblower?, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH) 2018, S. 309 – 316 (gemeinsam mit RA Dr. Rainer Buchert).
  • Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren – zugleich Besprechung von LG Bochum, Beschluss v. 16.3.2016 – II-6 Qs 1/16, in: Strafverteidiger (StV) 03/2017, S. 204-209 (gemeinsam mit RA Dr. Rainer Buchert).
  • Zur Einstufung der Ergebnisse einer "Internal Investigation" als Verteidigungsunterlagen im Sinne der §§ 97, 148 StPO, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 07/2016, S. 383-386 (gemeinsam mit RA Jürgen D. Klengel).

Kontakt Prof. Dr. Christoph Buchert

Sie möchten Kontakt mit mir aufnehmen? Bitte senden Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an.

E-Mail senden Telefon 069 710 33 330