Korruption: Definition, Straftatbestände, Folgen & Verteidigung
Kurzdefinition
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht bzw. einer Vertrauensstellung zum eigenen Vorteil. Zentrale Straftatbestände sind Vorteilsannahme/-gewährung (§§ 331, 333 StGB) sowie Bestechlichkeit/Bestechung (§§ 332, 334 StGB). Im geschäftlichen Verkehr ist § 299 StGB wichtig (Bestechung/Bestechlichkeit in und zwischen Unternehmen).
Was fällt unter Korruption?
Der Begriff geht auf lat. corrumpere („verderben“) zurück. Gemeint sind rechtswidrige Vorteile — Geld, geldwerte Zuwendungen oder immaterielle Vorteile —, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das Wort „Korruption“ steht nicht im Gesetzestext; die Delikte sind in einzelnen Paragraphen geregelt.
Kerndelikte & Paragraphen im Überblick
- Vorteilsannahme (§ 331 StGB) & Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)
- Bestechlichkeit (§ 332 StGB) & Bestechung (§ 334 StGB)
- § 299 StGB (Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr)
Hinweis: § 299 war früher nur als UWG-Ordnungspflicht relevant, wird heute aber strafrechtlich verfolgt (typisch: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; besonders schwere Fälle: höhere Rahmen). - Begleitdelikte: u. a. Betrug, Untreue, Fälschungsdelikte, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Geldwäsche, Steuerhinterziehung
Dunkelfeld & wirtschaftliche Folgen
Die Dunkelziffer gilt als sehr hoch. Korruption verzerrt Wettbewerb, untergräbt Vertrauen in Unternehmen und verursacht Milliardenschäden.
Was ist noch sozialadäquat?
Geringwertige, anlassbezogene Aufmerksamkeiten (z. B. Blumen zum Geburtstag) sind nicht automatisch strafbar. Maßgeblich sind Höhe, Anlass, Transparenz und der Bezug zur Tätigkeit. Regelmäßige Einladungen an Amtsträger können als „Anfüttern“ bereits problematisch sein.
FAQ: Strafverteidigung bei Korruptionsvorwürfen
Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten – hingehen oder nicht?
Sie müssen bei der Polizei nicht erscheinen und müssen nichts sagen. Nehmen Sie keine Einlassung ohne Verteidigung vor. Lassen Sie zunächst Akteneinsicht durch Ihre/n Verteidiger/in nehmen; erst danach entscheiden Sie über eine Stellungnahme.
Durchsuchung im Büro oder Zuhause – wie verhalte ich mich richtig?
Ruhe bewahren, Beschluss zeigen lassen, Personalien angeben, keine Aussagen zur Sache. Bitten Sie darum, dass Maßnahmen protokolliert werden. Keine freiwilligen Herausgaben ohne Prüfung. Sofort Verteidigung kontaktieren.
Wer bekommt Akteneinsicht?
Volle Akteneinsicht erhält nur die Verteidigung. Erst nach Akteneinsicht lässt sich die richtige Strategie (Schweigen vs. Einlassung, Umfang, Timing) festlegen.
Welche Strafen drohen konkret?
Bei § 299 StGB kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren in Betracht; besonders schwere Fälle haben höhere Strafrahmen. Bei Amtsträgerdelikten (§§ 331–334 StGB) sind die Strafdrohungen deutlich schärfer. Der Einzelfall (Rolle, Höhe/Art des Vorteils, Unrechtsvereinbarung) ist entscheidend.
Gibt es strafmildernde Optionen (Kronzeugen-/Aufklärungshilfe)?
Ja. Frühe Schadenswiedergutmachung, Distanzierung, kooperative Aufklärung und Hilfe zur Aufklärung können strafmildernd wirken (Stichwort: Aufklärungshilfe). Ob und wie man kooperiert, sollte erst nach Aktenlage entschieden werden.
Soll ich „freiwillig“ eine Erklärung abgeben, um die Sache zu beenden?
Nein – nicht voreilig. Unkoordinierte Einlassungen verengen Spielräume. Strategische Einlassungen erfolgen gezielt nach Akteneinsicht und abgestimmt mit der Verteidigung.
Was droht neben Strafe: Arrest, Beschlagnahmen, Vermögensabschöpfung?
In Korruptionsverfahren sind Durchsuchungen, Sicherstellungen/Beschlagnahmen, Vermögensarrest und Gewinnabschöpfung häufig. Eine schnelle Gegenstrategie (z. B. gegen Arrest) kann Vermögensrisiken mindern.
Unternehmensbezug: Trifft es mich persönlich oder die Firma?
Beides ist möglich. Individuelle Strafbarkeit und unternehmensbezogene Sanktionen (z. B. Unternehmensgeldbuße, Gewinnabschöpfung, Vergabesperren) können parallel im Raum stehen. Wichtig sind interne Zuständigkeiten, Compliance-Status und Dokumentation – auch aus Verteidigungssicht.
„Deal“ im Strafverfahren – realistisch?
Verständigungen sind rechtlich möglich, aber kein Automatismus. Grundlage ist immer die Aktenlage; Ziel kann eine Strafrahmenbegrenzung oder Verfahrensverkürzung sein. Ob sinnvoll, entscheidet die Strategie im Einzelfall.
Auslandsbezug / internationale Amtsträger – worauf achten?
Bestechung kann auch grenzüberschreitend relevant sein (z. B. bei Auslandsgeschäften oder Kontakten zu internationalen Amtsträgern). Zuständigkeit, Rechtshilfe und Mehrfachrisiken (mehrere Rechtsordnungen) sollten früh geklärt werden.
Erste Hilfe: Was sind die drei wichtigsten Schritte jetzt?
- Schweigen (keine Spontanäußerungen).
- Verteidigung kontaktieren (sofort).
- Akteneinsicht abwarten und danach über Einlassung/Strategie entscheiden.
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