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Das Steuerstrafrecht stellt hohe Anforderungen an den Strafverteidiger, er muss nicht nur das Strafverfahrensrecht und die verschiedenen Aspekte der Strafverteidigung beherrschen, sondern auch das Steuerrecht und die damit verbundenen Besonderheiten der strafrechtlichen Problemfelder verstehen. Unabdingbar ist darüber hinaus spezifisches Wissen von behördliche Abläufen und der Arbeitsweise von Finanzbehörden und Steuerfahndung. Schließlich setzt die kompetente Vertretung von Mandanten im Steuerstrafrecht profunde Kenntnisse der Rechtsprechung voraus, flankiert von der Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten.
Die Finanzminister der Länder haben sich auf eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Straffreiheit einer Selbstanzeige verständigt. Ab 01. Januar 2015 soll die Strafverfolgungsverjährung auf 10 Jahre ausgeweitet werden. Außerdem erhöhen sich die Zuschläge auf die Hinterziehungsbeträge erheblich. Das Gesetz ist seit Januar 2015 wirksam, die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige war daher nur bis Ende 2014 möglich.
Wir verbinden im Steuerstrafrecht anwaltliche Erfahrung mit Praxiswissen und wissenschaftlichem Hintergrund.
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Dr. Sven Henseler
Rechtsanwalt, Diplom-Finanzwirt (FH)
Frank Wehrheim
Selbständiger Steuerberater, ehemaliger Steuerfahnder
Prof. Dr. Frank Peter Schuster
Hochschullehrer (Strafrecht/Steuerstrafrecht), Strafrechtliche Gutachten, Revisionsverfahren
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