Die Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Buchert Jacob Partner sind seit über 20 Jahren deutschlandweit ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig.
Für die spezielle Rechtsmaterie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts ist eine weitere Spezialisierung unabdingbar. Einer der wichtigsten Bausteine, dies gilt sowohl für die Spezialgebiete im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Urkundenfälschung, Computerbetrug) wie auch für das allgemeine Strafrecht (z.B. Diebstahl, Erpressung, Einbruchsdiebstahl, Bande, Gewerbsmäßigkeit, Körperverletzung, Falsche uneidliche Aussage), ist die Erfahrung in der Praxis.
Die Prüfung, ob laut Vorwurf in der Ermittlungsakte / Ermittlungsverfahren, Haftbefehl, Vermögensarrest, Strafbefehl oder Anklage zum Beispiel ein Betrug vorliegt, ist nur ein Teil der Strafverteidigung.
Von Bedeutung ist auch, wie die Ermittlungsbehörden und Gerichte (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll, Steuerfahndung, Amtsgericht, Strafrichter, Schöffengericht, Landgericht, Wirtschaftsstrafkammer, Oberlandesgericht) in der Praxis mit den Vorwürfen im Einzelfall umgehen.
Nur die Kombination der umfassenden Kenntnis der Rechtsmaterie und der Praxiserfahrung bietet eine bestmögliche Verteidigung.
Neben unserer Erfahrung in der Strafverteidigung von über 20 Jahren verfügen wir über folgende zusätzliche Spezialisierungen:
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA)
Zertifizierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
Zertifizierter Bilanzierungsexperte (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
EU-Datenschutzbeauftragter
EU-Datenschutzbeauftragte
Abgeschlossenes Weiterbildungsstudium im Steuerstrafrecht (FernUniversität in Hagen)
Strafverteidigung im Strafrecht von Anfang an
Schon beim ersten Kontakt, unabhängig davon, ob im Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht oder allgemeinen Strafrecht, sollte unverzüglich ein Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Strafrecht kontaktiert werden.
Dem oder der beschuldigten Person (Beschuldigter) steht immer ein umfassendes Schweigerecht zu und von diesem sollte zunächst Gebrauch gemacht werden.
Die häufigsten Fälle eines Erstkontakts im Strafrecht sind:
- Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von Polizei (Vorladung), Staatsanwaltschaft, Zoll oder Finanzamt.
- Durchsuchung
- Arrestbeschluss
- Haftbefehl – Vorführung – Untersuchungshaft
- Vorläufige Festnahme
Strafverteidigung in jeder Lage
Da bei Strafsachen eine umfassende gerichtliche Zulassung besteht, können wir unsere Mandanten bei allen Strafverfolgungsbehörden und vor allen Gerichten Deutschlands einschließlich des Bundesgerichtshofs (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision) vertreten.
Wir verteidigen Sie bundesweit. Eine Beratung und Besprechung ist nicht nur vor Ort möglich, sondern freilich auch fernmündlich oder mit den gängigen Videochatprogrammen wie Skype, Zoom und Teams.
Im Einzelfall kann auch eine Besprechung mit unseren Rechtsanwälten in Ihrem Unternehmen stattfinden.
Unsere Experten im Strafrecht
Unser Team im Strafrecht besteht aus 5 Spezialisten und steht Ihnen bei Beratung und Verteidigung zur Verfügung.
Wir beraten und vertreten Sie auf folgenden Gebieten:
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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