Vorschaubild Seite 5 - Newsletter Medizinstrafrecht 2012
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Portrait: Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob

"Bei Ärzten Schutz der Reputation vordringlich"

Heute stellt sich Frau Dr. Jacob aus unserer Kanzlei vor. Die promovierte Fachanwältin für Strafrecht ist seit 2009 im Team von Dr. Buchert Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht. Anwaltliche Erfahrungen sammelte Frau Dr. Jacob in einer amerikanischen Großkanzlei und bei einem renommierten deutschen Strafverteidiger.

Unsere Mandanten schätzen die Kollegin wegen Ihres Engagements und Durchsetzungsvermögens, das zugleich mit ausgeprägter Diplomatie gepaart ist. Im folgenden Interview spricht sie über ihre juristische Leidenschaft, die Herausforderungen im Medizinstrafrecht und warum der Schutz der Reputation von Ärzten vordringlich ist.

Frau Dr. Jacob, wie kommt man als Anwältin zum Medizinstrafrecht?
Dr. Jacob: Schon als Studentin hat mich Strafrecht fasziniert. Nach meinen Examina habe ich dann im Wirtschaftsstrafrecht promoviert. Da Medizinstrafrecht Teil des Wirtschaftsstrafrechts ist, war der Weg dazu nicht weit. Dazu beigetragen hat sicherlich auch mein allgemeines Interesse an Medizin. Außerdem ist mein Bruder Facharzt.

Was genau versteht man unter Arzt- oder Medizinstrafrecht? Gibt es dafür einen Fachanwalt?
Dr. Jacob: Medizinstrafrecht umfasst zum einen alle allgemeinen Straftaten, die Bezüge zum Arztberuf oder zur Medizin aufweisen, also z.B. Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder Betrug, sowie typische Delikte, die nur ein Arzt begehen kann, wie z.B. das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Es gibt nur einen Fachanwalt für Medizinrecht, nicht für Medizinstrafrecht.

Um welche Straftaten geht es in Ihrer anwaltlichen Praxis als Strafverteidigerin hauptsächlich?
Dr. Jacob: Das ist ein buntes Bild. Derzeit dominieren Fälle des Abrechnungsbetrugs, gefolgt von Vorwürfen der Körperverletzung. Aber es gibt auch Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit, von Untreue und unterlassener Hilfeleistung.

Was sind die besonderen Herausforderungen beim Medizinstrafrecht?
Dr. Jacob: Die Beschuldigten sind zunächst mit einem Strafverfahren konfrontiert, das länger als sonstige Verfahren dauern und sehr belastend sein kann. Dann aber folgen regelmäßig noch Verfahren, in denen es um Approbation und Kassenzulassung geht. Deren Entzug kann die Existenz bedrohen. Diese möglichen Weiterungen muss man als Strafverteidiger von Anfang an im Auge haben und entsprechend berücksichtigen.

Gibt es Besonderheiten im Ermittlungsverfahren gegen Ärzte?
Dr. Jacob: Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden ist bei Ärzten oftmals anders als bei anderen Beschuldigten, vor allem dann, wenn Spezialdienststellen oder Sonderein- heiten bei den Staatsanwaltschaften agieren. Strafverfahren können – unabhängig von ihrem Ergebnis – bei Ärzten zu schweren Rufschädigungen führen, weshalb der Schutz der Reputation bei einer Strafverteidigung vordringlich ist.

Was kann ein erfahrener Strafverteidiger insoweit bewirken?
Dr. Jacob: Unser Bestreben ist von Anfang an darauf gerichtet, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, in der regelmäßig Pressevertreter anwesend sind. Bei minderschweren strafrechtlichen Vorwürfen bestehen gute Aussichten, ein Verfahren gegen Bußgelder oder Auflagen einzustellen. Eine entsprechende Kooperationsbereitschaft gegenüber der Staatsanwaltschaft bewirkt insoweit auch Verhandlungsspielräume.
In mittelschweren Fällen kann ggf. durch einen Strafbefehl vermieden werden, dass der Beschuldigte in einer öffentlichen Verhandlung „am Pranger“ steht.

Was ist zum Thema Kosten zu sagen?
Dr. Jacob: Neben dem Anwaltshonorar, das sich aus der Gebührenordnung ergibt oder individuell vereinbart wird, ist der Blick auf die Verfahrenskosten zu lenken. Durch Gutachten können sich leicht Kosten im hohen fünfstelligen oder gar sechsstelligen Bereich ergeben, die der Beschuldigte im Falle seiner Verurteilung tragen muss. In einem Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs waren das kürzlich über 80.000 Euro. Dazu kam dann noch die Schadenswiedergutmachung.

Gibt es einen allgemeinen Rat für Ärzte und Mediziner, die sich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sehen?
Dr. Jacob: Ich denke, dass meine Ausführungen bereits deutlich gemacht haben, wie wichtig es für einen Betroffenen ist, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Vorher sollte man sich zu Beschuldigungen gleich welcher Art nicht äußern – auch nicht mündlich oder informell.

Vielen Dank für das Gespräch!

Kontakt mit Rechtsanwältin Dr. Jacob:
069 - 710 33 330 oder dr-jacob@dr-buchert.de

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