Vorschaubild Seite 14 - Newsletter Medizinstrafrecht 2013
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Wenn Grenzen überschritten werden - Vitos Rheingau beruft Dr. Jacob als externe Ombudsperson

Das psychiatrische Zentrum Vitos Rheingau hat zum Schutz und zur Sicherheit seiner Patienten, Klienten, aber auch seiner Mitarbeiter und Dritter vor Grenzüberschreitungen eine externe Ombudsstelle eingerichtet. Diese Ombudsperson ist ein Baustein im Gesamtkonzept von Vitos Rheingau zum Schutz vor Übergriffen und Missbrauch.

Rechtsanwältin Dr. Jacob aus der Kanzlei Dr. Buchert & Partner Frankfurt am Main, ist als Vertrauensanwältin die Ombudsperson und Ansprechpartnerin, wenn es um einen Verdacht von Straftaten, z.B. Missbrauchsfälle, um sonstige Übergriffe oder schwerwiegende Grenzverletzungen geht. In etwaigen Zweifelsfällen berät sie auch Hilfesuchende.

Da die Ombudsperson unabhängig ist und in keinem Loyalitätsverhältnis gegenüber der Klinik und ihren Beschäftigten steht, soll die Sicherheit noch weiter erhöht und die Patienten motiviert werden, sich ihr anzuvertrauen, wenn sie sich in ihren Rechten eingeschränkt sehen.

Patienten und Klienten des psychiatrischen Zentrums Vitos Rheingau, aber auch Mitarbeiter, Angehörige oder Dritte, können sich persönlich oder über eine Person ihres Vertrauens an Rechtsanwältin Frau Dr. Jacob wenden. Hinweise auf solche Vorfälle werden grundsätzlich vertraulich entgegen genommen. Der Hinweisgeber kann sich telefonisch, per Post oder auf anderen Kommunikationswegen an die Ombudsperson wenden. Jeder Kontakt und alle Mitteilungen und Gespräche unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass ihr Inhalt nur dann an die zuständige Stelle im Leitungsbereich des Zentrums weitergegeben werden darf, wenn derjenige, der sich an Frau Dr. Jacob gewandt hat, dazu sein ausdrückliches Einverständnis erteilt und sie damit von der Verschwiegenheitspflicht befreit.

Als erste Ärztekammer in Deutschland hat die Landesärztekammer Hessen im Frühjahr 2013 eine Ombudsstelle für Fälle von Missbrauch bei ärztlichen Behandlungen eingerichtet und bietet Patientinnen und Patienten damit ebenfalls eine vertrauliche Beratungsmöglichkeit. Ihr Leiter, der Hanauer Allgemeinmediziner und Psychotherapeut Meinhard Korte, berichtet von einer Reihe von Kontakten, die "großen Gesprächsbedarf" erkennen ließen. Ein Missbrauch des Arzt-Patienten-Verhältnisses habe bislang nur in wenigen Fällen vorgelegen.

Mehr Informationen zur Ombudsperson Vitos Rheingau

Aus der Praxis: Abrechnung doppelter Untersuchung kann Betrug und Körperverletzung sein

Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie rasch die Grenze zu strafbarem Verhalten überschritten werden kann:

In einer radiologischen Praxis wird ein MRT durchgeführt. Bei Befundung am Abend stellt der Radiologe fest, dass eine Kontrastmittelgabe erforderlich gewesen wäre. Daraufhin wird der Patient erneut einbestellt, um ein weiteres MRT mit Kontrastmittel durchzuführen. Bei der Abrechnung gegenüber der KV werden zwei vollständige MRT abgerechnet, weil eine Serie mit Kontrastmittel alleine nicht abgerechnet werden kann.

Diese Doppelabrechnung ist unzulässig und stellt eine falsche Abrechnung dar. Denn der Arzt hätte die erste Untersuchung begleiten und das Erfordernis einer Kontrastmittelgabe zeitnah erkennen müssen. Wird häufiger so verfahren und (unnötig) doppelt abgerechnet oder das ganze gar zum System dürfte der Tatbestand des Betrugs gegeben sein.

Ähnlich ist die Situation übrigens bei einem CT. Dabei verpflichten Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung zur ärztlichen Begleitung der Untersuchung. Ohne Not durchgeführte doppelte Untersuchungen sind in der Abrechnung nicht korrekt. Außerdem erfüllt die zusätzliche und unnötige Strahlenbelastung den Tatbestand der Körperverletzung.

Erst vor einigen Monaten hat die Polizei in Berlin mehrere Fachärzte verhaftet. Die Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrugs richten sich gegen über hundert Mediziner, überwiegend Orthopäden. Das System: Patienten wurden zu MRT-Untersuchungen an ein MVZ überwiesen, wo kein Arzt anwesend war. Die Untersuchungen wurden ohne ärztliche Untersuchung und Überwachung durchgeführt.

Die Befundung führte ein Radiologe durch, der an einem anderen Ort zugelassen war und die Patienten nie zu Gesicht bekam. Er erhielt pro Patient 30 Euro, während die Einrichtung 138 Euro erhielt. Für fachärztliche Leistungen, die sie nie erbracht hatten, rechneten die Beschuldigten mit den Kassen angeblich Beträge zwischen 280 und 650 Euro pro Patient ab. Der Gesamtschaden soll bei wenigstens 1,5 Millionen Euro liegen.

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