Vorschaubild Seite 12 - Newsletter Medizinstrafrecht 2013
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Organspende - Manipulation der Warteliste wird strafbar

Nach den Skandalen der vergangenen Jahre stellt der Bundestag nun Manipulationen bei der Vergabe von Spenderorganen unter Strafe: Wer den Gesundheitszustand eines Patienten, der auf der Warteliste für ein Spenderorgan steht, absichtlich "unrichtig erhebt oder dokumentiert" oder "einen unrichtigen Gesundheitszustand eines Patienten" an die Vermittlungsstellen übermittelt, kann künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden.

Demnach ist es Ärzten laut Bundesgesundheitsministerium in Zukunft verboten, Patientendaten so zu manipulieren, dass sie auf der Warteliste nach oben rücken. Das hat der Bundestag durch eine Änderung des Transplantationsrechts beschlossen. Zudem stellte das Parlament die Transplantations-Richtlinien der Bundesärztekammer unter den Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Dadurch würden die Richtlinien "transparent und überprüfbar", erklärte das Ministerium.

Eine "unrichtige Erhebung und Dokumentation" kann u.a. durch die Manipulation oder den Austausch von Blutproben umfassen, aber auch falsche Erhebungen und Wiedergaben von Untersuchungsergebnissen, wie zum Beispiel der Blutgruppe, das Vortäuschen von Behandlungen oder das Verschweigen von Kontraindikationen. Wer den Gesundheitszustand seines Patienten schlimmer darstellt, als er ist, und diese Daten an die europäische Vergabestelle Eurotransplant übermittelt, kann rechtlich belangt werden.

Konsequenz aus den Skandalen
In mehreren Kliniken waren zuletzt Manipulationen im Zusammenhang mit Organtransplantationen aufgedeckt worden. In der Folge brachen die Spenderzahlen in Deutschland dramatisch ein. In Deutschland warten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. 2012 sank die Zahl der Organspenden um 12,8 Prozent auf den niedrigsten Stand seit 2002: Lediglich 1046 Menschen spendeten nach ihrem Tod Organe.

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