Wenn der Staatsanwalt anklopft...Typische Fallstricke für Mediziner
In unserer anwaltlichen Praxis offenbaren sich bei der Übernahme von Strafverteidigungsmandaten für Ärzte oft typische Fehler, die die Strafverteidigung erschweren und die Mandanten in – regelmäßig vermeidbare – zusätzliche Schwierigkeiten bringen können:
- Anzeichen für ein sich anbahnendes Ermittlungsverfahren werden fehlgedeutet, Ärzte erkennen oft nicht, dass ihnen ein Strafverfahren droht
- Bei Fragen der Polizei besteht ein ausgeprägtes Rechtfertigungsverhalten gepaart mit spontanem Mitteilungsbedürfnis – mancher redet sich dabei um Kopf und Kragen
- Es werden Angaben gemacht, ohne vorherige Einschaltung eines Anwalts und ohne vorherige Akteneinsicht. Oft ist dadurch unklar, was dem Arzt überhaupt vorgeworfen wird
- Man verkennt, dass die Polizei auch außerhalb einer Beschuldigtenvernehmung von jedem Gespräch in der Regel Aktenvermerke fertigt – die können später von Nachteil sein!
- Man wähnt sich in (trügerischer) Sicherheit, nachdem man nach der Beschlagnahme von Unterlagen nichts mehr gehört hat
- Ermittlungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft oft gegen "Unbekannt" geführt – es besteht mitunter lange Unklarheit, wer überhaupt Beschuldigter ist, ohne dass dem anwaltlich entgegengewirkt wird
Praxistipp
Bei den geringsten Hinweisen auf einen möglichen strafrechtlichen Vorwurf sollte ein Rechtsanwalt – ein Fachanwalt für Strafrecht und möglichst ein Anwalt mit Erfahrung im Medizinstrafrecht – konsultiert werden. Eine Erstberatung kostet maximal 190,00 Euro + MWSt.
Weiterhin ist zu bedenken, dass nur mit anwaltlicher Hilfe Einblick in eine Ermittlungsakte genommen werden kann. Dies muss immer der erste Schritt sein, ehe Angaben zur Sache gemacht werden.
Wichtig: Einer polizeilichen Vorladung muss keine Folge geleistet werden und jeder Beschuldigte hat ein Recht, die Aussage zu verweigern. Soweit man sich äußert, sollte dies nur über einen Anwalt geschehen.
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