Vorschaubild Seite 3 - Newsletter Medizinstrafrecht 2012
Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Wenn der Staatsanwalt anklopft...Typische Fallstricke für Mediziner

In unserer anwaltlichen Praxis offenbaren sich bei der Übernahme von Strafverteidigungsmandaten für Ärzte oft typische Fehler, die die Strafverteidigung erschweren und die Mandanten in – regelmäßig vermeidbare – zusätzliche Schwierigkeiten bringen können:

Praxistipp
Bei den geringsten Hinweisen auf einen möglichen strafrechtlichen Vorwurf sollte ein Rechtsanwalt – ein Fachanwalt für Strafrecht und möglichst ein Anwalt mit Erfahrung im Medizinstrafrecht – konsultiert werden. Eine Erstberatung kostet maximal 190,00 Euro + MWSt.

Weiterhin ist zu bedenken, dass nur mit anwaltlicher Hilfe Einblick in eine Ermittlungsakte genommen werden kann. Dies muss immer der erste Schritt sein, ehe Angaben zur Sache gemacht werden.

Wichtig: Einer polizeilichen Vorladung muss keine Folge geleistet werden und jeder Beschuldigte hat ein Recht, die Aussage zu verweigern. Soweit man sich äußert, sollte dies nur über einen Anwalt geschehen.

Zurück zu Seite 2 | Weiter zu Seite 4