Entführen ist das Verbringen des Opfers an einen anderen Ort wider dessen Willen, an welchem es dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist.

In Deutschland existiert kein eigener Straftatbestand der Entführung. Jedoch werden unter dem Oberbegriff Entführungsdelikte die Straftaten (erpresserischer) Menschenraub (siehe Menschenraub), Geiselnahme (siehe Geiselnahme), Entziehung Minderjähriger und Verschleppung zusammengefasst.

Für Näheres siehe unter Menschenraub und Geiselnahme.

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