Die aktuelle Situation zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz wird in Kürze in Kraft treten. Es verpflichtet öffentliche und private Organisationen sowie Behörden, sichere Meldestellen und Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Zugleich werden Schutzvorkehrungen getroffen, um Hinweisgeber nach einer Meldung vor Repressalien zu schützen.
Die Lösung dafür sind vertraute Meldesysteme für Whistleblower
Hinweisgebersysteme, insbesondere in Verbindung mit Vertrauensanwälten / Ombudspersonen, wie sie sich seit vielen Jahren zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bewährt haben. Diese Meldesysteme für Whistleblower vermeiden effektiv Repressalien bei Whistleblowing und unterstützen bei der Aufdeckung von unternehmensinternen Verstößen, Missständen und Fehlverhalten.
Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes beraten lassen
Hinweisgebersysteme in Compliance Management Systemen schützen Hinweisgeber
Die Rechtsmaterie zum HinSchG ist vielschichtig und anspruchsvoll zugleich
Bei Bearbeitung der Meldungen von Hinweisgebern sind Regelungen in den Bereichen Strafrecht, Strafprozessrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Haftungsrecht, Zivilrecht und ggf. Spezialgebieten zu berücksichtigen. Weshalb sich die Kombination eines digitalen Meldesystems in Zusammenspiel mit einem anwaltlichen Ombudsmann in den letzten Jahren bewährt hat.
Die Kanzlei Buchert & Jacob Ihr erfahrener Partner
Wir haben in Deutschland mit die längste, und umfassendste Erfahrung mit Ombuds-Dienstleistungen und der Beratung beim Aufbau, der Installation und dem Betreiben von Hinweisgebersystemen, die den Schutz von Whistleblowern sicherstellen.
Angeboten werden neben der rechtlichen Beratung zur Umsetzung der Whistleblower Gesetze in Deutschland auch Dienstleistungen als Ombudspersonen sowie eine Kombination mit einem elektronischen Hinweisgebersystem WhistProtect®
Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert und Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob
Wir vertreten seit 20 Jahren Unternehmen als Ombudspersonen. Unsere Mandanten profitieren von unserer hohen Spezialisierung und langjährigen Erfahrung im Bereich Compliance.
Dr. Rainer Buchert und Dr. Caroline Jacob vertreten über 40 Konzerne und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen als Ombudspersonen zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität. Mehr Informationen – speziell auch für Hinweisgeber – finden Sie auf unserer neuen Ombudspersonen-Webseite:
Dr. Rainer Buchert und Dr. Caroline Jacob
Rechtsanwälte und Ombudspersonen / Vertrauensanwälte