Hinweisgeberschutzgesetz korrekt umsetzen

Hinweisgeberschutzgesetz fordert mehr Schutz für Whistleblower – Daraus entstehen Verpflichtungen für Unternehmen und Kommunen

Die aktuelle Situation zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird in Kürze in Kraft treten. Es verpflichtet öffentliche und private Organisationen sowie Behörden, sichere Meldestellen und Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Zugleich werden Schutzvorkehrungen getroffen, um Hinweisgeber nach einer Meldung vor Repressalien zu schützen. 

Die Lösung dafür sind vertraute Meldesysteme für Whistleblower

Hinweisgebersysteme, insbesondere in Verbindung mit Vertrauensanwälten / Ombudspersonen, wie sie sich seit vielen Jahren zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bewährt haben. Diese Meldesysteme für Whistleblower vermeiden effektiv Repressalien bei Whistleblowing und unterstützen bei der Aufdeckung von unternehmensinternen Verstößen, Missständen und Fehlverhalten.

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes beraten lassen


Hinweisgebersysteme in Compliance Management Systemen schützen Hinweisgeber

  • Hinweisgebersysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Haftungsentlastung und Risikominimierung für Unternehmensverantwortliche
  • Bieten Hinweisgebern unverzichtbaren Schutz


Die Rechtsmaterie zum HinSchG ist vielschichtig und anspruchsvoll zugleich

Bei Bearbeitung der Meldungen von Hinweisgebern sind Regelungen in den Bereichen Strafrecht, Strafprozessrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Haftungsrecht, Zivilrecht und ggf. Spezialgebieten zu berücksichtigen. Weshalb sich die Kombination eines digitalen Meldesystems in Zusammenspiel mit einem anwaltlichen Ombudsmann in den letzten Jahren bewährt hat.

Die Kanzlei Buchert & Jacob Ihr erfahrener Partner

Wir haben in Deutschland mit die längste, und umfassendste Erfahrung mit Ombuds-Dienstleistungen und der Beratung beim Aufbau, der Installation und dem Betreiben von Hinweisgebersystemen, die den Schutz von Whistleblowern sicherstellen. 
Angeboten werden neben der rechtlichen Beratung zur Umsetzung der Whistleblower Gesetze in Deutschland auch Dienstleistungen als Ombudspersonen sowie eine Kombination mit einem elektronischen Hinweisgebersystem WhistProtect®

 

Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert und Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob

Wir vertreten seit 20 Jahren Unternehmen als Ombudspersonen. Unsere Mandanten profitieren von unserer hohen Spezialisierung und langjährigen Erfahrung im Bereich Compliance.

Dr. Rainer Buchert und Dr. Caroline Jacob vertreten über 40 Konzerne und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen als Ombudspersonen zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität. Mehr Informationen – speziell auch für Hinweisgeber – finden Sie auf unserer neuen Ombudspersonen-Webseite:

Ombudspersonen Webseite

WhistProtect® – Die Hinweisgeberplattform
für Ihr Unternehmen

Hinweisgeber benötigen Vertrauen und verlässlichen Schutz. WhistProtect® verbindet das Institut der Ombudsperson mit einem besonders gesicherten elektronischen Meldesystem. WhistProtect® ist eine von den Compliance-Experten Dr. Buchert & Partner entwickelte und in enger Kooperation mit der Firma Business Keeper AG angebotene neue Hinweisgeberplattform. 

WhistProtect.com

Dr. Rainer Buchert & Dr. Caroline Jacob

Dr. Rainer Buchert und Dr. Caroline Jacob
Rechtsanwälte und Ombudspersonen / Vertrauensanwälte