Scheinrechnungen & Abdeckrechnungen
Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht

Die Universität Linz schätzt die Summe an schwarz gezahlten Löhnen auf bis zu 126 Milliarden Euro, auf die keine Sozialversicherungsabgaben und Steuern gezahlt wurden. Aktuell wird besonders der Reinigungs- und Baubranche Schwarzarbeit und die Ausstellung von Scheinrechnungen oder Abdeckrechnungen vorgeworfen.

Häufig werden mit Hilfe von  Abdeckrechnungen, die entstandenen Kosten zur Entlohnung der Schwarzarbeit, professionell abgedeckt. Anders als bei der Scheinrechnung, bei der die Rechnung keiner erbrachten Leistung gegenübersteht. Die Erstellung von Scheinrechnungen, die zu Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug herangezogen werden, erfüllen in aller Regel den Bestand der Steuerhinterziehung und gegebenenfalls den Bestand der Urkundenfälschung.

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Vorwurf Schwarzlohn unter Hinweis auf Scheinrechnungen

Unsere Kanzlei vertritt Unternehmen bei möglichen Verstößen, aktuellen Anklagen und anhängigen Verfahren zu nicht leistungsunterlegten Rechnungen (Schein- bzw. Abdeckrechnungen) und dem oft daraus resultierendem Vorwurf auf Schwarzarbeit bei entdeckten Scheinrechnungen durch die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Unternehmen, die sich strafrechtlichen Vorwürfen der Steuerhinterziehung durch Nutzung von Schein- oder Abdeckrechnungen ausgesetzt sehen. Auch schon beim Verdacht der Ausstellung oder Einbuchung von Scheinrechnungen in die Buchhaltung stehen wir Ihnen als erfahrene Fachanwälte zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Straf- & Steuerstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und arbeiten fallbezogen mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.

Kanzlei Buchert Jacob Partner berät und verteidigt bei nicht leistungsunterlegten Rechnungen

Mit unserer langjährigen Expertise steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei gerne zur Seite. Beratend und begleitend vertreten wir Privatpersonen wie auch Unternehmen bundesweit und vor allen Gerichten. Gerne beraten wir Sie auch ähnlich einem Unternehmensanwalt als konkreter Beitrag zu Ihrem internen Risikomanagement.

Kontakt zu Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte

Bei konketen Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main und Darmstadt helfen Ihnen gerne weiter.

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