Ombudspersonen - Vertrauensananwälte zur Bekämpfung & Prävention von Wirtschaftskriminalität im Unternehmen

Herzstück einer professionellen Compliance-Struktur ist ein Hinweisgebersystem. Wir haben über zehnjährige Erfahrung mit Dienstleistungen als Ombudspersonen / Vertrauensanwälte. Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert und Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob vertreten rund 40 Konzerne und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen als Ombudspersonen / Vertrauensanwälte zur Bekämpfung von Korruption, Wirtschaftskriminalität und anderen Straftaten, wie z.B. Fälschungs- und Steuerdelikte sowie sexuelle Übergriffe.

Wesentliche Aufgabe von externen Ombudspersonen / Vertrauenswälten ist es, für Mitarbeiter oder Geschäftspartner als vertrauliche Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um einen Verdachtsfall melden zu können. Aufgrund ihrer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und ihres Zeugnisverweigerungsrechts schützen die Ombudspersonen / Vertrauensanwälte den Hinweisgeber nachhaltig vor einer Offenlegung seiner Identität. Sein Name wird unter keinen Umständen preisgegeben, es sei denn der Betreffende wünscht dies und stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu.

Ombudsperson / Vertrauensanwalt in Frankfurt

Weitere Informationen – speziell auch für Hinweisgeber – finden Sie auf unserer neuen Webseite.

www.ombudsperson-frankfurt.de