Neue Verpflichtungen für Unternehmen und Kommunen und mehr Schutz für Whistleblower

Die aktuelle Situation:

Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, private Organisationen sowie Behörden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Zugleich sind Schutzvorkehrungen zu treffen um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen.
Der Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird, liegt nun vor.

Die Lösung

sind Hinweisgebersysteme, insbesondere Vertrauensanwälte/Ombudspersonen, wie sie sich seit vielen Jahren zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Unternehmen bewährt haben.

Hinweisgebersysteme in Compliance Management Systemen

  • leisten einen wesentlichen Beitrag zur Haftungsentlastung und Risikominimierung für Unternehmensverantwortliche
  • bieten Hinweisgebern unverzichtbaren Schutz

Die Rechtsmaterie ist vielschichtig und anspruchsvoll zugleich

Zu berücksichtigen sind Regelungen in den Bereichen Strafrecht, Strafprozessrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Haftungsrecht, Zivilrecht und ggf. Spezialgebieten.

Die Kanzlei Buchert Jacob & Partner

hat in Deutschland mit die längste und umfassendste Erfahrung mit Dienstleistungen als Ombudspersonen und der Beratung bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Angeboten werden Dienstleistungen als Ombudspersonen sowie eine Kombination mit dem elektronischen System WhistProtect®

Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert und Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob

bieten aufgrund ihrer Vita die Gewähr für hohe Professionalität bei Ombuds-Dienstleistungen. Wir vertreten seit über 20 Jahren Unternehmen als Ombudspersonen. Unsere Mandanten profitieren von unserer hohen Spezialisierung und langjährigen Erfahrung im Bereich Criminal Compliance.

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Dr. Rainer Buchert und Dr. Caroline Jacob

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