Kronzeugen genießen absoluten Schutz

In Kartellverfahren müssen Kronzeugen nicht mehr befürchten, Opfer ihrer eigenen Reue zu werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Es verweigerte im Fall des Kaffeeröster-Kartells Dritten die Akteneinsicht. Damit bleiben die Angaben der Kronzeugen auch in Zukunft vertraulich. Kronzeugen kommen nach der Insolvenzordnung bußgeldfrei davon, wenn sie verbotene Absprachen aufdecken. Das Kaffeeröster-Kartell hatte die Wettbewerbsbehörde aufgrund mehrerer Kronzeugenanträge in 2009 aufgedeckt und Geldbußen in Höhe von 160 Millionen Euro verhängt.

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Dr. Rainer Buchert,
03.09.2012

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