ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die eingelegte Revision als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe "keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten" ergeben. Breno war im vergangenen Juli wegen schwerer Brandstiftung vom Landgericht München I schuldig gesprochen und zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte als erwiesen angesehen, dass der frühere Abwehrspieler des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München im September 2011 die von ihm angemietete Villa im Münchner Nobel-Vorort Grünwald angezündet hatte.
Dr. Rainer Buchert,
01.02.2013
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