In der Debatte um die Beschneidung jüdischer Jungen hat der angekündigte Gesetzentwurf der Bundesregierung Entsetzen bei den Kinderärzten ausgelöst. Die geplante Regelung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger lasse „das Kindeswohl hinter dem Elternrecht und dem Recht auf Religionsfreiheit zurückstehen“, kritisierte der Präsident des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit müsse vor allem anderen rangieren, forderte der Arzt.
Der neue Newsletter Medizinstrafrecht unserer Kanzlei wird sich ebenfalls diesem Thema widmen. Er erscheint voraussichtlich Ende Oktober und wird dann auch auf dieser Seite abrufbar sein.
Dr. Rainer Buchert,
04.09.2012
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