"Herzstück eines professionellen Compliancesystems"
Zu den besonders schädlichen Formen der Wirtschaftskriminalität gehören die Korruption und mit ihr einhergehende Straftaten wie z. B. Betrug und Untreue.
Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Verpflichtungen aber zugleich auch wachsender Einsicht in die praktischen Notwendigkeiten widmen Unternehmen dem Thema Compliance zunehmend mehr Aufmerksamkeit. Dazu gehört insbesondere die Bekämpfung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen durch professionelle Präventionsmaßnahmen. Dabei kommt der Berufung externer Ombudsleute, wie sie von Transparency International und anderen unabhängigen Experten empfohlen wird, große Bedeutung zu.

Wesentlich an dem Ombudsmannsystem ist, dass Hinweisgeber sich vertraulich an Herrn Rechtsanwalt Dr. Buchert wenden können. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht sowie ergänzende vertragliche Regelungen ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist und sein Name nicht preisgegeben wird. Nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung werden Hinweise an die ermittelnden Gremien der Unternehmen weitergegeben. Geschützt ist bereits die Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann. Kosten entstehen dem Hinweisgeber in keinem Fall.
Erstinformationen für Hinweisgeber
Direktkontakt für Hinweisgeber
Herr Dr. Rainer Buchert steht für die Mitarbeiter folgender Unternehmen als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Alle Ombudsmann-Mandate
Bertelsmann AG
Bremer Landesbank
BSH (Bosch-Siemens Haushaltsgeräte)
CeWe Color
DekaBank - Deutsche Girozentrale
Deutsches Rotes Kreuz
Diehl Gruppe
Frankfurter Entsorgung (FES)
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
General Logistics Systems (GLS)
KAP Beteiligungs-AG
KVV Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH
Lufthansa AG
Norddeutsche Landesbank
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
Otto Group
REWE Group
SAG Group GmbH
Schott AG
Swiss International Air Lines
Telefonice O2 Germany
Volkswagen AG
Wüstenrot & Württembergische AG