Vorschaubild Seite 9 - Newsletter Medizinstrafrecht 2013
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Steuertipp - Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Nur ein Schuss

Nachdem die Schweiz und auch andere Länder Steuerflüchtlinge nicht mehr unterstützen, sondern massiv bedrängen, Selbstanzeigen zu erstatten, bleiben in den meisten Fällen keine Alternativen. In der Folge ist die Zahl der Selbstanzeigen in Deutschland in jüngster Zeit um das bis zu Vierfache gestiegen. Selbstanzeigen müssen vor Entdeckung einer Steuerhinterziehung durch die Behörden erfolgen und umfassend sein. Sie sollten stets durch professionelle Begleitung erfolgen.

In unserer Kanzlei beraten Rechtsanwalt Dr. Sven Henseler und unser Kooperationspartner Frank Wehrheim zu Fragen einer Selbstanzeige. Wehrheim, lange Jahre Steuerfahnder und heute Steuerberater: "Bei einer Selbstanzeige hat man nur einen Schuss, der muss sitzen".

Kontakt zu unserem Team: kanzlei@dr-buchert.de

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