Vorschaubild Seite 5 - Newsletter Medizinstrafrecht 2013
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Portrait: Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert

"Strafverteidigung ist vor allem eines – Kampf"

Heute stellt sich der Kanzleigründer Dr. Rainer Buchert vor. Der frühere Kriminaldirektor im Bundeskriminalamt und Polizeipräsident einer hessischen Großstadt hat sich 1999 als Anwalt selbständig gemacht. In der auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt am Main arbeiten zwischenzeitlich vier Anwälte. Die Bezeichnung "Anwaltsboutique" weist man nicht von sich.

Die Mandanten schätzen Dr. Buchert wegen seiner Erfahrung, seines großen Engagements und seines Einfühlungsvermögens. Besonders gelobt wird seine Kreativität bei der Lösung auch komplexer, rechtsübergreifender Probleme. Im folgenden Interview spricht er über seinen Weg vom Kriminalbeamten zum Strafverteidiger, Besonderheiten des Medizinstrafrechts, warum sich Ärzte leicht um Kopf und Kragen reden und seine Interpretation vom Wert juristischer Promotionen.

Herr Dr. Buchert, wie kommt es, dass ein Kriminalbeamter erst Polizeipräsident und dann Rechtsanwalt wird?
Dr. Buchert: Es ist sogar noch komplizierter, denn ich habe zunächst als freier Journalist gearbeitet, ehe ich meine Liebe zur Juristerei entdeckt und Jura studiert habe. Alles Weitere war viel von Zufällen bedingt: 1977 der Eintritt ins BKA als gerade Hans-Martin Schleyer von der RAF entführt worden war. Dann nach dreizehn Jahren in leitenden Funktionen im Bundeskriminalamt die Wiedervereinigung, die mich als "Entwicklungshelfer" zwei Jahre als Kripo-Chef nach Sachsen-Anhalt geführt hat. Schließlich der Sprung zurück in die hessische Heimat auf die Stelle des Polizeipräsidenten von Stadt und Kreis Offenbach. Da war man sehr nah an den Bürgern und ihren Problemen und Ängsten. Nach der Polizeikarriere war es eigentlich nur noch ein kleiner Schritt zum Anwalt für Strafrecht, zur präventiven Beratung und zur Strafverteidigung.

War die Spezialisierung auf Medizinstrafrecht auch einer Entwicklung geschuldet?
Dr. Buchert: Das kann man durchaus so sehen. Ich habe mich von Anfang an auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Medizinstrafrecht ist systematisch hier einzuordnen. Dieser Bereich hat in den letzten Jahren eine fast schon stürmische Entwicklung erfahren. Mit den ersten Strafverfahren gegen Ärzte, die wir erfolgreich vertreten haben, entwickelte sich auch unsere Expertise. Sie setzt allerdings auch regelmäßige Aus- und Fortbildung voraus. Und man muss schon auch ein Faible für Medizin haben.

Beraten Sie und Ihre Kollegen auch im Medizinrecht?
Dr. Buchert: Wir sind auf Strafrecht und Medizinstrafrecht spezialisiert. Natürlich sind wir mit vielen medizinrechtlichen Fragestellungen vertraut, vor allem dort, wo es Berührungspunkte zum Strafrecht gibt. Für reine medizinrechtliche Sachverhalte empfehlen wir aber Kollegen, die Fachanwälte im Bereich Medizinrecht sind.

Können Sie das an einem Beispiel deutlich machen?
Dr. Buchert: In einem Fall von Abrechnungsbetrug, bei dem ich einen niedergelassenen Arzt vertreten habe, war wichtiger Ausgangspunkt für die Frage betrügerischer Abrechnungen die Zulassungsverordnung und die hier in § 32 enumerativ geregelten Vertretungsfälle. In einem anderen Fall, bei dem es um den Vorwurf der Körperverletzung ging, spielte die Röntgenverordnung eine Rolle.

Einer Ärztin, die mich kürzlich anrief und einen Rechtsstreit um einen von der KV vergebenen Sitz führen will, habe ich hingegen einen Kollegen für Medizinrecht empfohlen. Dort ist sie in diesem Falle besser aufgehoben.

Gibt es beim Medizinstrafrecht im Verhältnis zum allgemeinen Strafrecht Besonderheiten? Liegen diese in der Besonderheit der Fälle oder beziehen sie sich mehr auf die Mandanten?
Dr. Buchert: Beides ist der Fall. Zum einen haben wir es mit einer oft sehr langen Verfahrensdauer zu tun, die die Beschuldigten – nicht selten bis in den Ruhestand – belastet. Zum anderen weisen die Abläufe der Ermittlungsverfahren Besonderheiten auf. Beispielsweise finden regelmäßig Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Unterlagen statt. Durch die sachverständige Prüfung von Abrechnungsunterlagen können z. B. leicht Kosten im hohen fünfstelligen Bereich entstehen, die bei Verurteilung dem Beschuldigten zur Last fallen.

Schließlich muss man von Anfang an berücksichtigen, dass sich dem Strafverfahren weitere Verfahren anschließen, bei denen es um vertragsärztliche Zuverlässigkeit und das Vertrauensverhältnis innerhalb des Gesundheitssystems geht. Approbation und Kassenzulassung stehen dabei nicht selten auf dem Spiel.

Ach ja, und die Mandanten. Vor allem Ärzte zeigen ein besonders ausgeprägtes Rechtfertigungsverhalten. Die reden sich schon beim ersten Gespräch mit der Polizei leicht um Kopf und Kragen...

Was empfehlen Sie Ärzten oder medizinischem Personal, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht oder eine Strafanzeige erstattet wurde?
Dr. Buchert: Wir können nur gebetsmühlenartig wiederholen. Bei den geringsten Hinweisen auf einen strafrechtlichen Vorwurf sollte der Rat eines im Strafrecht erfahrenen Anwalts eingeholt werden.

Ermittlungen werden oft geführt, ohne dass der Betroffene dies vermutet. Er wiegt sich oft in trügerischer Sicherheit. Umso wichtiger ist es, frühzeitig über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen. Nur so kann man erfahren, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, welchen konkreten Vorwurf es beinhaltet und ob man Beschuldiger oder vielleicht nur Zeuge ist. Das ist die Basis jeder Strafverteidigung.

Bei der Polizei sollte man keinerlei Angaben machen. Jeder Beschuldigte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Äußern sollte man sich – wenn überhaupt – nur durch einen Anwalt und nach dessen Beratung.

Abschließend: Warum sind alle Mitarbeiter Ihrer Kanzlei promovierte Anwälte? Kommt es beim Medizinstrafrecht besonders auf wissenschaftliche Befähigung an?
Dr. Buchert: Nennen Sie es gerne eine Marotte von mir: Wer in der juristischen Disziplin erfolgreich promoviert hat, hat sein Durchhaltevermögen unter Beweis gestellt. Er hat sich gequält, war der Verzweiflung nahe, hat ein Tal der Tränen durchschritten und meist erst nach Jahren seine Dissertation erfolgreich vollendet. Diesen Biss und die Hartnäckigkeit braucht man im Strafrecht. Denn Strafverteidigung ist vor allem eines – Kampf.

Das Gespräch führte Johanna Roth

Kontakt mit Rechtsanwalt Dr. Buchert
069 - 710 33 330 oder kanzlei@dr-buchert.de

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