Vorschaubild Seite 2 - Newsletter Medizinstrafrecht 2013
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Editorial - Newsletter Medizinstrafrecht 2013

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen unseren neuen Newsletter vorlegen zu können.

Unser Schwerpunktthema ist dieses Mal die Durchsuchung von Arztpraxen und in Krankenhäusern, für viele ein traumatisches Erlebnis. "Ich kam mir vor wie in einem schlechten Film", sagte kürzlich eine Psychologin, die wir in einem Steuerstrafverfahren vertreten. Während ihres Urlaubs hatten Steuerfahnder ihre Wohnung aufgebrochen und Akten, aber auch alle PC, sowie Abrechnungs- und Patientenunterlagen mitgenommen. Die Frau war wegen des Schocks einige Tage nicht arbeitsfähig.

Wie immer widmen wir uns auch der Vorstellung eines Straftatbestands. Der Verstoß gegen die ärztliche Verschwiegenheitspflicht ist nicht nur standesrechtlich relevant. Er ist auch nach § 203 Strafgesetzbuch strafbewehrt. Schweigen ist daher Gold, reden kann gefährlich sein.

Neue Wege beschreitet die Vitos-Klinik im Rheingau. Sie hat eine Ombudsstelle für Grenzüberschreitungen eingerichtet und unsere Kanzlei-Kollegin und Fachanwältin Frau Dr. Jacob als Ombudsfrau berufen.

Das Patientenrechtegesetz ist zwar schon einige Zeit in Kraft, wird aber vielerorts noch nicht hinreichend beachtet. Daher haben wir dem Thema und seinen Tücken nochmals einen Beitrag gewidmet.

Vermutlich tausendfach wird gegen die Vorgabe des BGH verstoßen, dass Patienten ohne richterlichen Beschluss nicht fixiert werden dürfen. Freiheitsberaubung nennt das die Staatsanwaltschaft und versteht insoweit keinen Spaß.

Beachtenswert ist schließlich unser Gastbeitrag. Frau Dr. Susanne Beck von der EBS Wiesbaden zeigt auf, wie Roboter gleichermaßen Medizin und Recht verändern. Man ahnt – das Thema wird uns noch intensiver beschäftigen.

Ihr
Dr. Rainer Buchert

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