Vorschaubild Seite 13 - Newsletter Medizinstrafrecht 2013
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Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen - Kommt Regelung für niedergelassene Ärzte noch 2013?

Nachdem der Bundesgerichtshof im März.2012 entschieden hat, dass niedergelassene Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte im Sinn des § 299 StGB sind und daher eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nicht in Betracht kommt – wir berichteten dazu im Newsletter 2-2012 letzten Jahres – hat nun der Bundestag der Aufnahme von Strafvorschriften in das Sozialgesetzbuch V zugestimmt. Die Regierungsmehrheit folgte damit dem Vorschlag der CDU/CSU und FDP. Der Gesetzentwurf der SPD wurde abgelehnt.

Zur Historie: Während die Fraktionen der CDU/CSU und FDP eine Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches – SGB V – vorgeschlagen hatten (Ausschuss für Gesundheit, Drucksa- che 17(14)0416), sah der Entwurf der SPD-Fraktion eine Ergänzung im Strafgesetzbuch vor (Drucksache 17(14)0420).

Zwar beinhalten beide Vorschläge eine Bestrafung korrupten Verhaltens mit bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, inhaltlich unterscheiden sich die Vorschläge aber hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Tathandlungen. Während die SPD von Angehörigen eines Heilberufes spricht, sehen CDU/ CSU und FDP Leistungserbringer nach § 69 SGB V sowie ihre Angestellten und Beauftragten im Focus. Auch bei den Tathandlungen gibt es Unterschiede. Einerseits soll es um fordern, sich versprechen lassen oder annehmen bzw. anbieten, versprechen oder gewähren gehen. Andererseits ist (nur) von annehmen oder gewähren die Rede. Im Gegensatz zum Vorschlag der CDU/CSU und FDP sieht der Vorschlag der SPD-Fraktion keine Notwendigkeit eines Strafantrages bzw. eines besonderen öffentlichen Interesses vor. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion beinhaltet zudem die Zulässigkeit einer Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) in besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen.

Die Regierungskoalition hat einen Weg gewählt, der erwarten lässt, dass die Neuregelung in dieser Legislaturperiode keine Realität mehr wird. Denn es ist zu erwarten, dass die Länderkammer, die auf Antrag von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz einen eigenen Gesetzentwurf zur "Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" einbringen will, den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dort kann sie es schmoren lassen, bis die Legislaturperiode vorbei ist.

Nach einer aktuellen Studie der Wirtschaftsberatung PwC wünschen 63 % aller Arzneihersteller eine Regelung, die auch die Korruption niedergelassener Ärzte unter Strafe stellt. Außerdem erhofft sich angeblich jede zweite Pharmafirma von einer eindeutigen Gesetzeslage ein "wichtiges Signal" für den eigenen Verhaltenskodex.

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