Vorschaubild Seite 2 - Newsletter Medizinstrafrecht 2012
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Editorial - Newsletter Medizinstrafrecht 2012

Liebe Leserinnen und Leser,

mit etwas Verspätung aber nicht weniger Herzblut erscheint unser zweiter Newsletter Medizinstrafrecht. Er enthält wieder aktuell Lesenswertes gepaart mit Erfahrungen aus unserer Praxis als Strafverteidiger.

Unser Schwerpunktthema befasst sich mit Compliance Systemen in Kliniken, wobei Ärzte den Begriff in einer gänzlich anderen Bedeutung kennen, als er in der Wirtschaft heute eine – bisweilen überstrapazierte – Rolle spielt. Hier geht es nicht um Verordnungstreue, sondern um die Vermeidung von Haftung und Strafbarkeit. Dennoch ist das Thema in den meisten Kliniken noch nicht angekommen, geschweige denn umgesetzt.

Eine steigende Zahl von Behandlungsfehlern geht offensichtlich damit einher, dass sich immer mehr Ärzte nicht nur mit Haftungsfragen, sondern auch mit Strafverfahren konfrontiert sehen. Frühe und kompetente anwaltliche Hilfe ist das wichtigste Erfordernis, um dem professionell zu begegnen. Auf diesem gefährlichen Parkett sollte man typische Fallstricke für Mediziner kennen, auf die wir in mehreren Beiträgen hinweisen.

Schließlich befassen wir uns mit dem neuen Patientenrechtegesetz, der wieder aufgeflammten Diskussion zur Sterbehilfe und der "Beschneidungsdebatte".

Erfreulicherweise hat der BGH eine Strafbarkeit von niedergelassenen Kassenärzten bei Bestechung und Bestechlichkeit verneint, was nicht heißen soll, dass Korruption in diesem Bereich gutgeheißen wird. Hier ist vielmehr der Gesetzgeber gefragt, eine Lücke zu schließen.

Ihr
Dr. Rainer Buchert

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