Vorschaubild Seite 12 - Newsletter Medizinstrafrecht 2012
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Steuertipp: Aufwendungen für Strafverteidiger können Werbungskosten sein

Die Kosten für einen Strafverteidiger können als Werbungskosten abziehbar sein. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Beschluss v. 17. 08. 2011 Az. VI R 75/10). In dem zugrunde liegenden Fall war streitig, ob Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beilhilfe zur Untreue bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist jedoch, dass der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Arbeitnehmer zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist.

Die Entscheidung hat vor allem Bedeutung für angestellte Ärzte, wenn gegen sie im Zusammenhang mit ihrer ärztlichen Tätigkeit ermittelt wird, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung.

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