Das deutsche Sanktionensystem differenziert zwischen Strafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung (siehe Maßregeln der Besserung und Sicherung) und sonstigen Maßnahmen. Strafen stellen also eine Möglichkeit der staatlichen Reaktion auf eine Straftat dar.

Strafen kennzeichnet, dass sie dem Täter zwangsweise ein Übel auferlegen und ein sozial-ethisches Unwerturteil über die begangene Tat enthalten. Zudem setzen alle Strafen die Schuld (siehe Schuld) des Täters voraus, d.h. ihm muss vorgeworfen werden können, dass er sich nicht rechtmäßig verhalten hat, obwohl er sich rechtmäßig hätte verhalten können. Die Schwere der Strafe muss sich außerdem am Maß der Schuld orientieren.

Strafen lassen sich in Haupt- und Nebenstrafen unterteilen.

Hauptstrafen sind die Geldstrafe (siehe Geldstrafe), welche im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität grundsätzlich der Vorrang zukommt und die Freiheitsstrafe (siehe Freiheitsstrafe). Die Freiheitsstrafe ist die schwerste Strafart. Sie kann entweder als zeitige oder als lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung (siehe Bewährung) ausgesetzt werden.

Weitere Strafarten sind das Absehen von Strafe (siehe Absehen von Strafe) sowie die Verwarnung mit Strafvorbehalt (siehe Verwarnung mit Strafvorbehalt).

Nebenstrafen (siehe Nebenstrafe) können anders als die Hauptstrafen nicht isoliert gegen den Täter verhängt werden, sondern nur in Kombination mit einer der beiden Hauptstrafen. Die einzige gesetzlich als solche bezeichnete Nebenstrafe ist das Fahrverbot (siehe Fahrverbot) gemäß § 44 StGB.

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