Ordnungswidrigkeiten

Genau wie Straftaten (siehe Straftaten) sind Ordnungswidrigkeiten als normverletzendes menschliches Verhalten zu qualifizieren. Allerdings handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten nur um geringfügigere Rechtsverstöße, weshalb sie nicht wie Straftaten durch das Strafrecht mit Strafen bedroht sind, sondern nur mit Geldbußen (siehe Geldbuße) geahndet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten ist also der Schuld- und Unrechtsgehalt geringer als bei Straftaten. Anders als bei Straftaten fehlt Ordnungswidrigkeiten nämlich der ethische Unwert, d.h. es liegt zwar ein Fehlverhalten vor, diesem fehlt jedoch die moralische Vorwerfbarkeit.

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