Einbrechen ist das gewaltsame Öffnen von Umschließungen, die ein tatsächliches Hindernis bilden und insoweit dem Eintritt in einen umschlossenen Raum entgegenstehen. Vorausgesetzt wird dabei die Anwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft. Nicht nötig ist hingegen eine Substanzverletzung.

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