
Herzstück einer professionellen Compliance-Struktur ist ein Hinweisgebersystem. Wir haben über zehnjährige Erfahrung mit Ombudsmann-Dienstleistungen. RA Dr. Rainer Buchert vertritt – teils in Kooperation mit RA‘ìn Dr. Caroline Jacob – rund 20 Konzerne und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen als Ombudsmann gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität.
Wesentliche Aufgabe eines externen Ombudsmanns ist es, für Mitarbeiter oder Geschäftspartner als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, um einen Verdachtsfall melden zu können. Aufgrund seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und seines Zeugnisverweigerungsrechts schützt der Ombudsmann den Hinweisgeber nachhaltig vor einer Offenlegung seiner Identität. Sein Name wird unter keinen Umständen preisgegeben, es sei denn der Betreffende wünscht dies und stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu.
Weitere Hinweise – speziell auch für Hinweisgeber – finden Sie unter „Ombudsmann“ auf der Startseite unserer Homepage.