Dr. Buchert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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Es hilft nicht immer Recht zu haben (Goethe, Reineke Fuchs, 8. Gesang)

 

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Strafrechtliche Spezialgebiete

Neben dem allgemeinen Strafrecht haben wir uns auf einige Bereich besonders spezialisiert, um anspruchsvollen Mandaten gerecht werden zu können.

Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht hat Delikte der Wirtschaftskriminalität zum Gegenstand, wie sie insbesondere in § 74c Abs. 1 Nr. 1-6 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) genannt sind. Dazu gehören aber auch alle Straftaten, bei denen eine Tatbeteiligung im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung erfolgt oder – über Einzelne hinaus – das Wirtschaftsleben oder die Allgemeinheit geschädigt wird. Schließlich zählen solche Taten dazu, deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert.
Typische Erscheinungsformen sind z. B. Betrug, Untreue oder Bestechung und Bestechlichkeit (Korruption). Infolge meist hoher Schäden drohen bei Wirtschaftsstraftaten auch Ersttätern oft empfindliche Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
Angesichts der zum Teil schwierigen juristischen Tatbestände und oftmals komplexer Sachverhalte bedarf es im Wirtschaftsstrafrecht spezifischer Fachkenntnisse, um den regelmäßig anspruchsvollen Anforderungen an eine Strafverteidigung zu genügen.

Arbeitsstrafrecht – Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko
Mit Arbeitsstrafrecht umschreibt man alle Vorschriften, die Verstöße gegen Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören z. B.

  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Illegale Ausländerbeschäftigung
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Verstöße gegen die Aufsichtspflicht des Arbeitgebers
  • Arbeitszeitverstöße

Ständig umfangreicher werdende Bestimmungen und Ihre Unübersichtlichkeit erhöhen das strafrechtliche Risiko für Arbeitgeber immer mehr. Zugleich hat die Intensität der Verfolgung arbeitsstrafrechtlicher Verstöße deutlich zugenommen. Es werden empfindliche Bußgelder, Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen verhängt. Aber schon die Verfahren selbst sind für Unternehmer oft sehr belastend und können existenzgefährdende Auswirkungen haben. Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um arbeitsstrafrechtliche Verstöße von vornherein zu vermeiden. Ist ein Ermittlungsverfahren anhängig sollte sofort ein auf Arbeitsstrafrecht spezialisierter Verteidiger hinzugezogen werden.

Arzt- und Medizinstrafrecht
Wir sind eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinstrafrechts tätig sind. Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mediziner, Apotheker und andere Personen in diesem Berufsumfeld haben oft existenzielle Folgen. Jede Verurteilung eines Arztes kann z. B. den Entzug der Approbation zur Folge haben.
Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs, fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung und Korruption sind typische Situationen, in denen Mediziner mit schwerwiegenden strafrechtlichen Problemstellungen konfrontiert sein können. Gleiches gilt bei unterlassener Hilfeleistung, Urkundenfälschung bei Krankenakten, dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse oder Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz.

Aufgrund unserer Erfahrung sind wir mit dem Arbeitsalltag unserer Mandanten vertraut. Wir beraten kompetent und diskret. Bei der Verteidigung ist es unser vorrangiges Ziel, eine öffentliche Hauptverhandlung und damit oft einhergehende Rufschädigungen zu vermeiden. Aufgrund unseres Netzwerks mit Chefärzten, Abrechnungsspezialisten, einem früheren Klinik-Verwaltungsdirektor und Fachkollegen können wir auch komplizierten Fallgestaltungen gerecht werden. Dabei ist unser Blick stets auf die Gesamtproblematik gerichtet. Neben dem strafrechtlichen Komplex sind regelmäßig arbeitsrechtliche Fragestellungen, haftungsrechtliche Gesichtspunkte und mögliche Schadensersatzansprüche zu beachten. Hierzu stehen bei Bedarf ergänzend Fachanwälte aus unserer Bürogemeinschaft zur Verfügung.

Verkehrsstrafrecht
Verkehrsrecht umfasst Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Bei Ordnungswidrigkeiten droht eine Geldbuße und ggf. ein Fahrverbot und eine Eintragung in das Verkehrszentralregister. Dagegen werden Verkehrsstraftaten mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Außerdem kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.
In der Bundesrepublik Deutschland entfällt etwa ein Viertel aller Verurteilungen auf Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere auf

  • Unfallflucht
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung

Wenn Sie einer solchen Straftaten beschuldigt werden, bedeutet neben drohender Freiheitsstrafe vor allem der Verlust der Fahrerlaubnis ein oft schwerwiegender Einschnitt. Außerdem haben Eintragungen einer Verurteilung im Bundeszentralregister zur Folge, dass diese im amtlichen Führungszeugnis enthalten ist. Dies kann unter Umständen zu erheblichen beruflichen Nachteilen führen.

Wir beraten Sie sowohl in Verfahren bei Verwaltungsbehörden als auch in gerichtlichen Verfahren. Neben dem Ausschöpfen aller Verteidigungsmöglichkeiten ist unser Blick auch auf etwaige zivilrechtliche oder arbeitsrechtliche Folgen gerichtet, die es gesamtstrategisch zu berücksichtigen gilt. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn Personen geschädigt oder gar getötet worden sind oder schwerer Sachschaden verursacht worden ist. Bei allen Verkehrsdelikten nicht schwerwiegender Art ist es unser Bestreben, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, was überwiegend auch gelingt.


Abschluss