Unsere auf Arbeitsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte befassen sich mit allen Vorschriften, die Verstöße gegen Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Im Arbeitsstrafrecht vertreten wir Arbeitnehmer und beraten insbesondere Arbeitgeber um arbeitsstrafrechtliche Verstöße von vornherein zu vermeiden. Zu Themen des Arbeitsstrafrechts gehören:

  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung
  • Illegale Ausländerbeschäftigung
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Verstöße gegen die Aufsichtspflicht des Arbeitgebers
  • Arbeitszeitverstöße

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Ständig umfangreicher werdende Bestimmungen und Ihre Unübersichtlichkeit erhöhen das strafrechtliche Risiko für Arbeitgeber immer mehr. Zugleich hat die Intensität der Verfolgung arbeitsstrafrechtlicher Verstöße deutlich zugenommen. Es werden empfindliche Bußgelder, Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen verhängt. Aber schon die Verfahren selbst sind für Unternehmer oft sehr belastend und können existenzgefährdende Auswirkungen haben. Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um arbeitsstrafrechtliche Verstöße von vornherein zu vermeiden. Ist ein Ermittlungsverfahren anhängig sollte sofort ein auf Arbeitsstrafrecht spezialisierter Verteidiger hinzugezogen werden.

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