
Bei Straftaten, insbesondere soweit Unternehmen betroffen sind, ist sorgfältig abzuwägen, ob zivilrechtliche oder arbeitsrechtliche Maßnahmen Vorrang vor einer Strafanzeige haben. Dies kann nur im Einzelfall entschieden werden. Eine gute Beweislage verschafft dem Geschädigten gute Chancen für eine außergerichtliche Schadenswiedergutmachung. Mitunter schaffen aber auch erst die staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Maßnahmen die Grundlagen für einen erfolgversprechenden Schadensersatzprozess, indem notwendige Beweise sichergestellt werden.
Bei der Wahrung von Geschädigteninteressen sind neben taktischen Überlegungen die richtige Beurteilung des Schadensumfangs, die Beweislage und die Beachtung von Verjährungsfristen von Bedeutung.